Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat am vergangenen Mittwoch (10.) den neuen Qualifizierten Mietspiegel der Wissenschaftsstadt Darmstadt 2026 beschlossen.
Nach den durch das Institut Wohnen und Umwelt (IWU) wissenschaftlich ermittelten Werten ist in Darmstadt die Durchschnittsmiete in Höhe von 10,44 Euro pro Quadratmeter aus dem Jahr 2022 durch die Fortschreibung im Jahr 2024 auf 11,72 Euro pro Quadratmeter und im Jahr 2026 aufgrund der Neuerstellung des Qualifizierten Mietspiegels auf nunmehr 11,81 Euro pro Quadratmeter gestiegen.
„Darmstadt ist seit Jahren eine sehr attraktive, dynamische Stadt im Rhein-Main-Gebiet, was sich durch den Zuzug von Familien, Studierenden oder Einzelhaushalten am Wohnungsmarkt bemerkbar macht. Die nun vorliegenden Zahlen der etwas niedrigeren Steigerung aus den Erhebungen des IWU bestärken mich darin, dass die Wissenschaftsstadt Darmstadt weiterhin bezahlbaren Wohnraum schaffen muss. Die Bereitstellung und Erhaltung preisgünstiger Wohnräume hat für uns im Rahmen des Wohnungspolitischen Konzepts der Wissenschaftsstadt Darmstadt oberste Priorität. Der Qualifizierte Mietspiegel leistet gute Dienste für Bestandsmietverträge, um Mieterhöhungen zu berechnen und deren Angemessenheit zu prüfen. Auch für die Überprüfungen im Hinblick auf die in der Wissenschaftsstadt Darmstadt bestehende Mietpreisbremse ist er ein wichtiges Instrument“, so Bürgermeisterin Barbara Akdeniz.
Die Auswertung der Mieterinnen- und Mieterbefragungen hat ergeben, dass es in der Wissenschaftsstadt Darmstadt verstärkt Verdachtsfälle gibt, die unter den Verstoß gegen die Mietpreisbremse oder gegen § 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes (WiStG) wegen Mietüberhöhung fallen. Diese Mieten fließen in den Mietspiegel ein, da es derzeit aber keine eindeutige gesetzliche Regelung für die Anwendung nach der Mietspiegelverordnung gibt, können diese Fälle bei der wissenschaftlichen Auswertung durch das IWU ohne ein rechtliches Risiko noch nicht herausgerechnet werden.
Dazu Bürgermeisterin Akdeniz: „Es ist unbefriedigend, dass es von Seiten der Gesetzgebung hierfür noch keine entsprechenden Vorgaben gibt. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt wird ihren Beitrag dazu leisten, indem die vorliegenden Auswertungen als zusätzliche Hinweise an den Bundestag weitergegeben werden. Derzeit finden im Rahmen der Mietrechtsdiskussion auf Bundesebene verstärkte Evaluierungen statt, die diese Themen eindeutiger und klarer regeln sollen“.
Bürgermeisterin Akdeniz appelliert an Mieterinnen und Mieter von ihrem Recht der vorherigen Mietpreisüberprüfung bei einem Neuvertragsabschluss Gebrauch zu machen, da dieses rechtliche Schutzinstrument sonst seine Wirkung zum Schutz einer ungebremsten Mietentwicklung nicht entfalten kann. Aufgrund der vielfältigen gesetzlichen Regelungen empfiehlt sie eine individuelle Beratung durch das Amt für Wohnungswesen oder den Mieterbund Darmstadt.
„Der Mietspiegel bleibt ein unverzichtbares Schutzinstrument, das Mietern wichtige Rechtssicherheit bietet und unberechtigte Erhöhungen effektiv blockiert. Doch solange seine gesetzliche Berechnungsgrundlage vor allem die teuren Neuvermietungen berücksichtigt, dreht er die allgemeine Preisspirale auf dem Wohnungsmarkt ungewollt immer weiter nach oben“, führt Dr. Kyra Seidenberg, Vorständin des Mieterbundes Darmstadt Region Südhessen e.V., dazu aus.
Und Thomas Bellmer, Geschäftsführer von Haus & Grund Darmstadt e.V., sagt: „Für alle Marktbeteiligten ist der Mietspiegel ein wichtiges Instrument. Mieterhöhungen sind zur Modernisierung und zum Erhalt des Gebäudebestands bei steigenden Bau- und Handwerkerkosten unumgänglich. Wir bedauern die Einzelfälle mit erheblicher Abweichung der Mieten nach oben, wenngleich es sich nur um Verdachtsfälle handelt. Das ist allerdings kein Grund für generelles Misstrauen, denn wir stellen täglich fest, dass unsere Mitglieder deutlich geringere Mieten vereinnahmen, insbesondere weil sie die Erhöhungsmöglichkeiten aus Rücksicht auf ihre Mieter nicht ausnutzen. Die Wohnraumknappheit ist insbesondere eine Folge der permanenten Regulierung und der Mietpreisbremse. Selbst die EU-Kommission hat jüngst festgestellt, dass die Mietregulierungen in Deutschland nicht die Ursachen von Wohnraumknappheit bekämpfen, sondern private Investitionsanreize schwächen und die effiziente Nutzung des vorhandenen Wohnraums behindern. Wer günstigen Wohnraum möchte, der muss das Umfeld für die Anbieter von Wohnraum attraktiv machen und nicht immer strenger regulieren. Wir setzen uns in diesem Marktumfeld dafür ein, dass Immobilien auch in Zukunft noch von Privatpersonen gehalten werden und Wohnraum dadurch bezahlbar bleibt.”
Die Erstellung von Mietspiegeln in der Bundesrepublik Deutschland, ob einfache oder qualifizierte bekommt einen immer höheren Stellenwert, was sich im Mietspiegelreformgesetz (gültig ab 01.07.2022) widerspiegelt. Ein Mietspiegel gibt Auskunft über die ortsübliche durchschnittliche Nettomiete. Er trägt dazu bei, das Mietpreisgefüge im nicht preisgebundenen Wohnraum transparent zu machen und Streitigkeiten zwischen Mietvertragsparteien zu vermeiden. Er ist weiterhin ein wichtiges Instrument zur Beschaffung und Bewertung von Informationen über Vergleichsmieten, z.B. für die Bewertungen von Mietgutachten, aber auch für Gerichte, um dort in Streitfällen über Vergleichsmieten die Entscheidungen zu erleichtern.
An der Erstellung des neuen Qualifizierten Mietspiegels 2026 der Wissenschaftsstadt Darmstadt haben in einer dafür gebildeten Mietspiegelkommission Vertretungen vom Mieterbund Darmstadt, Region Südhessen e.V., von Haus & Grund Darmstadt e.V., vom Amtsgericht Darmstadt – Zivilabteilung, von der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Immobilienwerte, von der bauverein AG in Vertretung für die Wohnungswirtschaft, vom Amt für Wohnungswesen und die Wohnungsdezernentin der Wissenschaftsstadt Darmstadt, Bürgermeisterin Akdeniz, mitgearbeitet.
Akdeniz bedankt sich bei allen, die an der Befragung zur Erstellung des neuen Qualifizierten Mietspiegels teilgenommen haben und damit dazu beigetragen haben, um den Mietmarkt in Darmstadt weiterhin transparent darstellen zu können. „Mit ihrer Teilnahme haben sie einen Beitrag dafür geleistet, dass ein unkontrolliertes Steigen der Mietpreise verhindert werden und eine repräsentative Darstellung der tatsächlichen Gegebenheiten auf dem Markt erfolgen konnte. Hierdurch wirkt der Mietspiegel entsprechend regulierend und erspart bei Mieterhöhungen durch die nicht erlaubte Benennung von anderen Vergleichswohnungen ein willkürliches und unkontrolliertes Anheben der Mieten“, so Akdeniz.
Der neue Qualifizierte Mietspiegel ist in kommentierter Form auf der Homepage der Wissenschaftsstadt Darmstadt unter www.darmstadt.de, Suchbegriff „Qualifizierter Mietspiegel 2026“ abrufbar. Auf Wunsch kann ein schriftliches Exemplar für eine Schutzgebühr in Höhe von 2,00 Euro zugesandt werden. Personen, die eine Teilhabekarte besitzen, erhalten das schriftliche Exemplar kostenfrei.
Mit dem neuen Qualifizierten Mietspiegel wird weiterhin eine Online-Mietspiegelberechnung auf der städtischen Internetseite zur Verfügung gestellt, was eine vereinfachte Berechnung ermöglicht. Informationen und Beratung zum Qualifizierten Mietspiegel sind beim Amt für Wohnungswesen (Frankfurter Straße 71; Ulrike Seewald; Tel. 06151 13 2796) erhältlich.
(Text: PM Wissenschaftsstadt Darmstadt)


