Angesichts der aktuell bestehenden Warnungen durch den Deutschen Wetterdienst (DWD) appelliert Arbeitsministerin Heike Hofmann an die Arbeitgeber, Beschäftigte vor zu großer Hitzebelastung am Arbeitsplatz zu schützen. „Nicht nur das durch die UV-Strahlung bedingte Hautkrebsrisiko bei Arbeiten im Freien birgt erhebliche Gesundheitsgefahren, auch die Belastung für das Herz-Kreislauf-System wächst. Außerdem steigt in überhitzten Arbeitsräumen die Unfallgefahr, da Leistungsfähigkeit und Konzentration sinken. Also lassen Sie uns gemeinsam dafür Sorge tragen, dass Risiken minimiert und Beschäftigte geschützt werden“, sagt die Ministerin.
Verweis auf Arbeitsstättenregeln
Hofmann weist in diesem Zusammenhang auf die bereits in 2010 veröffentlichten Arbeitsstättenregeln (ASR A3.5) hin, nach denen die Temperatur in Arbeitsräumen 26 Grad Celsius nicht überschreiten sollte. Übersteigt sie in Räumen gar die 30-Grad-Marke, ist der Arbeitgeber verpflichtet, weiterführende Maßnahmen zu ergreifen, um die Hitzebelastung für die Beschäftigten zu mindern. „Je höher die Temperaturen, desto mehr muss auch darauf geachtet werden, dass die ergriffenen Maßnahmen wirksam sind“, so die Ministerin weiter.
Verhaltensempfehlungen
Um Hitze in Arbeitsräumen zu reduzieren, können etwa folgende Vorkehrungen hilfreich sein:
Innere thermische Lasten reduzieren und Wärmequellen wie Drucker, Scanner und Kopierer nicht im Arbeitsraum platzieren – oder zumindest deren Gebrauch einschränken
Arbeitsräume in den frühen Morgenstunden lüften
Unter Umständen bestehende Bekleidungsregelungen lockern
Freiluftarbeitsplätze abschattenwww.baua.de/DE/Themen/Arbeitsgestaltung/Physikalische-Faktoren/Klima-am-Arbeitsplatz/Sommertipps
Geeignete Getränke bereitstellen, etwa Mineralwasser oder Tee
Gleitzeitregelungen zur Arbeitszeitverlagerung nutzen bzw. eventuell bestehende
Gleitzeitregelungen weiter nach vorne verlegen
Vorhandene Rollos oder Markisen nutzen, um die Sonne auszusperren
Lüfter oder Ventilatoren einsetzen
Körperlich schwere Arbeiten in den heißen Stunden vermeiden oder zumindest reduzieren und immer wieder kurze Pausen einlegen
Pausenzeiten beachten
Zwischendurch zur Abkühlung kühles Wasser über die Handgelenke fließen lassen
Sollten Klimaanlagen vorhanden sein, sollte die Raumtemperatur nicht mehr als sechs Grad unter der Außentemperatur liegen
Zudem haben bei Arbeiten im Freien Arbeitgeber die Gefährdung durch solare UV-Strahlung zu ermitteln, zu bewerten und Schutzmaßnahmen abzuleiten. So ist der Arbeitgeber dazu angehalten, wenn seine Beschäftigten z. B. im Zeitraum von April bis September zwischen 10 Uhr und 15 Uhr Mitteleuropäischer Zeit (Sommerzeit 11 Uhr bis 16 Uhr) bei Tätigkeiten im Freien regelmäßig eine Stunde oder mehr am Tag intensiver Belastung durch natürliche UV-Strahlung ausgesetzt sind, Maßnahmen zu treffen, um die Belastung möglichst gering zu halten. Beispiele für Schutzmaßnahmen sind u. a. Sonnensegel, Verlagerung der Arbeitszeit und textiler Sonnenschutz.
Weitere Informationen sind auf der Homepage der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) sowie auf der Homepage Hessen Soziales des Hessischen Ministeriums für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales zu finden.
(Text: Pm Hessisches Ministerium für Arbeit, Integration, Jugend und Soziales)

