Änderung der Münsterer Stellplatz-Satzung betrifft bestimmte Mehrfamilienhäuser

Im Werlacher Weg entstehen derzeit zwei Mehrfamilienhäuser mit Sozialwohnungen. Hier müssen pro Wohnung mit mehr als 45 Quadratmetern Fläche noch 1,5 Stellplätze gebaut werden. Bei künftigen Projekten dieser Art werden es pro Wohnung dieser Größe zwei sein. Diese Zahl gilt schon jetzt für Häuser mit „normalen“ Wohnungen. (Foto: jedö)

Die Münsterer Gemeindevertretung hat in ihrer letzten Sitzung vor den Sommerferien mit knapper Mehrheit eine Änderung der Stellplatz-Satzung beschlossen, die Auswirkungen auf den künftigen Bau von Sozialwohnungen im Ort haben könnte. Während Antragsteller CDU und Mitbefürworter klar! (plus eine Stimme von der fraktionslosen Ex-Christdemokratin Patricia Bombala) mehr Gerechtigkeit in Sachen Pkw-Stellplätze geschaffen sahen, kritisierten SPD, FDP und ALMA-Die Grünen die Entscheidung.


Worum ging es? Die bisherige Satzung sah vor, dass zu Mehrfamilienhäusern mit frei am Markt vermieteten (oder verkauften) Wohnungen pro Wohneinheit mit mehr als 45 Quadratmetern Fläche zwei Pkw-Stellplätze vorzusehen waren. Bei Häusern mit Sozialwohnungen mussten die Eigentümer hingegen nur 1,5 Stellplätze pro Wohnung dieser Größe nachweisen. Bei Wohnungen bis 45 Quadratmeter Fläche ändert sich in beiden Fällen nichts – hier muss weiterhin stets nur ein Stellplatz errichtet werden.

Künftige Baugenehmigungen werden den bisherigen Unterschied zwischen größeren Sozialwohnungen und „normalen“ Wohnungen nicht mehr machen. Weil Bauträger damit einen größeren Anteil der Grundstücks-Fläche für Stellplätze verwenden (oder eine Tiefgarage bauen) müssen und zugleich weniger Raum fürs Wohngebäude übrighaben, sah beispielsweise Claudia Weber von ALMA-Die Grünen ein bewusstes Hindernis für sozialen Wohnungsbau. „Manchmal verrät ein Antrag mehr über politische Prioritäten als über Stellplätze“, schickte sie gen CDU. Mit den bisherigen Erleichterungen für bestimmte Projekte habe man einst ja absichtlich „Hürden abbauen wollen, damit mehr Sozialwohnungen gebaut werden“. Eben das werde nun wieder erschwert.

Für die CDU machte Thorsten Schrod keinen Hehl daraus, dass aus Sicht seiner Partei mit den abgeschlossenen oder im Bau befindlichen Sozialwohnungs-Projekten im Baugebiet „Am Seerich“, in der Darmstädter Straße und im Werlacher Weg diesbezüglich erstmal genug getan worden sei. Nun wolle man die „Ungleichbehandlung“ beenden – auch mit Blick darauf, dass die Sozialbindung oft nach 20 Jahren entfalle. Die Wohnungen könnten dann lukrativer vermietet werden, der Vorteil einst geringerer Stellplatz-Vorgaben bleibe aber.

Zudem reduziere die neue Satzungsvorgabe das Parken im öffentlichen Raum, argumentierte die CDU in ihrer schriftlichen Antragsbegründung. Das sehe man auch zugunsten einer möglichst freien Durchfahrt der Rettungskräfte durch die Münsterer Straßen als erstrebenswert an. Daran glaubte zwar Julian Gabel (SPD) nicht, „viele Garagen werden eher als Partyräume oder Lager genutzt, und viele Autos werden einfach aus Bequemlichkeit auf die Straße gestellt“. An der knappen Mehrheit für die beantragte Änderung der Stellplatz-Satzung änderte das Veto unter anderem der Sozialdemokraten aber nichts mehr.

(Text: jedö)