Afrikanische Schweinepest: LaDaDi passt Allgemeinverfügung an und appelliert

Symbolbild Wildschwein (Foto: Tho-Ge auf Pixabay)

Der Landkreis Darmstadt-Dieburg hat für die Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) seine Allgemeinverfügungen für die Sperrzone II inklusive Kerngebiet und für die Sperrzone I am gestrigen Mittwoch, 9. Juli, angepasst. Wesentlicher Inhalt ist, dass die Gebietsfestlegungen präzisiert wurden, zum Teil mit Angabe der betroffenen Flurbereiche. An der Festlegung der Gebiete hat sich allerdings nichts geändert.


Überdies hat sich das Bußgeld von bis zu 30.000 Euro für Verstöße gegen Maßnahmen zur Bekämpfung der ASP nun auf bis zu 50.000 Euro erhöht. Dies geht allerdings nicht auf den Landkreis zurück, sondern resultiert aus einer Änderung des deutschen Tiergesundheitsgesetzes, das an EU-Recht angepasst wurde.

Das Virus ist ja nicht verschwunden

Der Landkreis weist zudem auf das erhöhte Risiko eines Eintrags der ASP in Schweinehaltungen während der Sommermonate hin und appelliert an alle Landwirte, Jäger sowie Bürgerinnen und Bürger, die sogenannten Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten und so mitzuhelfen, die ASP weiterhin zu bekämpfen. Den letzten Fall im Landkreis Darmstadt-Dieburg hatte es im Oktober des vergangenen Jahres gegeben. „Das ist gut, aber das Virus ist damit ja nicht verschwunden“, sagt Regine Röhrig als Leiterin des Veterinäramtes.

Umsichtig handeln, aufmerksam bleiben

„Nur wenn jeder weiterhin umsichtig handelt und aufmerksam bleibt, kann es gelingen, die ASP weiterhin vom Landkreis Darmstadt-Dieburg fernzuhalten“, sagt Vize-Landrat Lutz Köhler. Dazu gehöre, die Tore der ASP-Schutzzäune geschlossen zu halten und die Zäune auch nicht zu beschädigen. Dies diene dazu, das Risiko einer erneuten Einschleppung der ASP zu verhindern, so Röhrig. Zudem sollten Schäden an den Schutzzäunen, tote oder auffällige Tiere gemeldet werden. Das ist auf der Homepage des Landkreises unter Afrikanische Schweinepest | LaDaDi möglich.

(Text: PM Landkreis Darmstadt-Dieburg)