Das Gesundheitsamt der Landeshauptstadt Wiesbaden hat eine neue Software für die digitale Infektionsschutzbelehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz eingeführt. Es stehen nun dreißig verschiedene Sprachen zur Verfügung, sodass mehr Bürgerinnen und Bürger Wiesbadens die Möglichkeit haben, die gesetzlich vorgeschriebenen Belehrungen digital in ihrer Sprache zu absolvieren.
Personen, die erstmals eine Tätigkeit im Lebensmittelbereich aufnehmen, müssen vor Arbeitsbeginn an einer Infektionsschutzbelehrung teilnehmen. Durch einen Anbieterwechsel zu der Softwarelösung mindlane wurde das Sprachangebot erheblich erweitert. Dadurch können mehr Bürgerinnen und Bürger Wiesbadens die Belehrung bequem online absolvieren, ohne das Gesundheitsamt persönlich aufsuchen zu müssen. Das erleichtert den Einstieg in das Berufsleben, spart Wege und Wartezeiten.
„Mit der Erweiterung unseres Online-Angebots machen wir einen weiteren wichtigen Schritt hin zu einer modernen und bürgernahen Verwaltung“, freut sich Gesundheitsdezernentin Milena Löbcke „Die Infektionsschutzbelehrungen sind nun für noch mehr Menschen leicht zugänglich“.
Nach erfolgreichem Abschluss erhalten die Teilnehmenden die erforderliche Bescheinigung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben. Mehr Informationen zu Infektionsschutzbelehrungen stehen unter wiesbaden.de/vv/produkte/53/Belehrung-ueber-Taetigkeitsverbote-beim-Umgang-mit-Lebensmitteln zur Verfügung.
(Text: PM Landeshauptstadt Wiesbaden)


