Gaswerksgelände in Darmstadt: Sicherheitsmaßnahmen angepasst

(Symbolfoto: Truthseeker08 auf Pixabay)

Beim langjährigen Sanierungsprojekt auf dem Gelände des ehemaligen Gaswerks in der Frankfurter Straße 100 in Darmstadt werden die Sicherheitsmaßnahmen angepasst. Da sich die unterirdische Schadstofffahne verlagert hat, wird das Verbot zur Grundwasserentnahme in den betroffenen Gebieten per Allgemeinverfügung des Regierungspräsidiums Darmstadt neu geregelt.


Auf besagtem Grundstück bestehen erhebliche schädliche Bodenveränderungen. Diese gehen auf den Betrieb der Anlage und insbesondere auf die kriegsbedingten Zerstörungen im Jahr 1944 zurück. Bereits seit der offiziellen Altlastenfeststellung am 23. April 1991 läuft an diesem Standort eine umfassende Sanierung.

Konzentrierten sich die Sanierungsmaßnahmen anfangs vor allem auf den Bodenaushub oberhalb des Grundwasserspiegels, wurden 2008 auch tieferreichende Kontaminationen im grundwasserführenden Bereich festgestellt. Anschließende Untersuchungen in den Jahren 2009 und 2010 bestätigten eine Belastung des Grundwassers im westlichen Abstrombereich des Geländes. Der Fokus liegt hierbei insbesondere auf dem Schadstoff Benzol. Seitdem führt im Namen der Wissenschaftsstadt Darmstadt die ENTEGA die Sanierungsmaßnahme durch.

Grundlage hierfür sind der vom Regierungspräsidium Darmstadt am 13. Juli 2011 für verbindlich erklärte Rahmensanierungsplan sowie die Sanierungsanordnungen vom 12. April 2012 und 3. Februar 2017.

Um Gefahren für die Bevölkerung auszuschließen, wurde mit der Allgemeinverfügung vom 12. März 2012 die Grundwasserentnahme im betroffenen Bereich untersagt. Da sich die Schadstofffahne ursprünglich in westliche Richtung bewegte, war das Verbot zunächst auf dieses Areal beschränkt. Aktuelle Ergebnisse des Grundwassermonitorings und weitere Grundwasseruntersuchungen zeigen nun jedoch ein verändertes Bild: Die Schadstofffahne im Grundwasser bewegte sich in nördliche Richtung.

Daher wird der Geltungsbereich des Entnahmeverbots durch das Regierungspräsidium Darmstadt an die aktuellen Gegebenheiten angepasst. In Zuge dessen werden einzelne Grundstücke neu in das Verbotsgebiet aufgenommen, während nicht mehr betroffene Flächen aus der Regelung genommen werden. Um für alle Anwohnerinnen und Anwohner Übersichtlichkeit und Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten, wurde die Allgemeinverfügung gestrafft und neu gefasst.

Das gesamte Areal unterliegt weiterhin einer engmaschigen Monitoringstrategie. So wird der Erfolg der Sanierungsmaßnahme kontrolliert und das weitere Verhalten der Schadstofffahne beobachtet. Auch werden die angewandten Sanierungsstrategien überprüft. Die neue Allgemeinverfügung bleibt daher in Kraft bis neue Erkenntnisse eine Anpassung notwendig machen sollten.

Die Allgemeinverfügung ist auf der städtischen Webseite https://www.darmstadt.de/rathaus/bekanntmachungen und auf der Homepage des Regierungspräsidiums https://rp-darmstadt.hessen.de/Themen-A-Z/allgemeinverfuegungen veröffentlicht. Ein Papierexemplar kann nach Anmeldung im Umweltamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt eingesehen werden.

Weitere Informationen zum Sanierungsprojekt des Alten Gaswerksgeländes sind unter https://www.gaswerk-sanierung.de/ abrufbar. Rückfragen beantwortet das Umweltamt der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Tel.: 06151 13-3313; E-Mail: umweltamt@darmstadt.de).

(Text: PM Wissenschaftsstadt Darmstadt)