Parkraumbewirtschaftung in Bessungen-Süd ab 19. Oktober

Symbolbild geparkte Autos (Foto: Nile auf Pixabay)

Zum Montag, 19. Oktober, erfolgt die Einführung der Parkraumbewirtschaftung (PRBW) in Bessungen-Süd (Parkzone BE3). Damit wird künftig der gesamte Stadtteil Bessungen durch das städtische Parkraummanagement erfasst. Entsprechende Informationsplakate werden ausgehängt. Weiterführende Informationen sind zudem ab 4. September 2026 in Form eines Flyers auf der städtischen Internetseite www.darmstadt.de/parken verfügbar.


Die Parkzone BE3 umfasst das Gebiet südlich der Hermannstraße, westlich der Klappacher Straße, östlich des Donnersbergrings sowie nördlich der Lichtenbergschule. In das Bewirtschaftungskonzept wird auch der Parkplatz an der Orangerie einbezogen. Die dort bislang geltenden Parkzeiten werden an die Regelungen der neuen Parkzone angepasst. Sonderregelungen – beispielsweise die Buchung von Wochenkarten oder die Regelungen für den Bessunger Markt – bleiben bestehen.

Grundlage für die Einführung der PRBW ist eine Untersuchung aus dem Jahr 2024, die zeigte, dass der öffentliche Parkraum in Bessungen-Süd durchgehend mit einer Auslastung zwischen 77 und 91 Prozent stark beansprucht wird. Gleichzeitig führen auf Gehwegen abgestellte Fahrzeuge seit Jahren zu Einschränkungen für Fußgängerinnen und Fußgänger – insbesondere für Kinder, ältere Menschen und mobilitätseingeschränkte Personen.

Mobilitätsdezernent Paul Georg Wandrey: „Mit der Ausweitung der Parkraumbewirtschaftung auf ganz Bessungen schaffen wir verlässliche und faire Regeln für die Nutzung des öffentlichen Raums. Unser Ziel ist es, die unterschiedlichen Mobilitätsbedürfnisse im Quartier besser auszubalancieren und die vorhandenen Flächen gerechter zu verteilen. Wer auf das Auto angewiesen ist, soll leichter einen Parkplatz finden. Gleichzeitig verbessern wir die Bedingungen für Menschen, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs sind. So stärken wir die Sicherheit im Quartier und leisten einen wichtigen Beitrag zu mehr Rücksichtnahme und Mobilitätsfrieden im Alltag.“

Die bestehenden Parkplätze und Straßenräume bleiben zunächst unverändert. Ob und wo künftig eine Neuordnung von Stellplätzen sinnvoll ist, wird nach Einführung der PRBW und einer Bewertung ihrer Auswirkungen auf den Parkdruck geprüft.

Im Gebiet werden rund 50 Parkscheinautomaten aufgestellt. Die Bezahlung ist mit Bargeld und EC-Karte möglich. Darüber hinaus kann die Parkgebühr per App entrichtet werden. Diese digitale Lösung hat sich bereits in anderen Darmstädter Parkzonen bewährt. Der bewirtschaftete Bereich wird durch Beschilderung an allen Ein- und Ausfahrten oder durch Einzelbeschilderung klar gekennzeichnet.

Die Parkgebühren betragen nach der Parkgebührenordnung 0,75 Euro je 30 Minuten. Die Bewirtschaftungszeiten gelten montags bis samstags von 6 bis 21 Uhr. Die Höchstparkdauer beträgt vier Stunden.

Anwohnerinnen und Anwohner können ab sofort einen Bewohnerparkausweis beantragen. Am einfachsten erfolgt dies online über das Digitale Rathaus https://digitales-rathaus.darmstadt.de/online-dienste unter dem Menüpunkt „Bewohnerparken“. Ein entsprechender QR-Code ist auch auf dem Informationsflyer zu finden. Für die Beantragung werden Fahrzeugschein sowie Personalausweis oder Reisepass benötigt. Wird ein Fahrzeug genutzt, dessen Halter nicht mit dem Antragsteller identisch ist, ist zusätzlich eine schriftliche Nutzungsbestätigung erforderlich. Bei Firmenfahrzeugen muss der private Gebrauch durch das Unternehmen bestätigt werden.

Für einen Bewohnerparkausweis wird derzeit eine Jahresgebühr von 120 Euro erhoben. Inhaberinnen und Inhaber eines Bewohnerparkausweises sind innerhalb ihrer Parkzone von den Parkgebühren und der Höchstparkdauer befreit.

Für Besucherinnen und Besucher können Anwohnerinnen und Anwohner Gästekarten erwerben. Ein Kartenbogen enthält neun Tageskarten und eine Wochenkarte. Auch mit diesen Karten entfällt die Pflicht zur Zahlung von Parkgebühren sowie die Begrenzung der Höchstparkdauer. Die Karten können per E-Mail (meldeamt@darmstadt.de) bestellt werden. Die Verwaltungsgebühr beträgt derzeit 20 Euro je Kartenbogen. Der Erwerb ist unabhängig vom Besitz eines Fahrzeugs oder Bewohnerparkausweises möglich.

Gewerbetreibende, Freiberufler sowie soziale und technische Dienste können Sonderparkausweise beantragen. Voraussetzung ist, dass am Betriebsstandort keine eigenen Stellplätze vorhanden sind und auch keine zumutbare Anmietungsmöglichkeit in der Nähe besteht. Der Antrag steht im Digitalen Rathaus zum Download bereit und kann nach dem Ausfüllen per E-Mail an die Straßenverkehrsbehörde (strassenverkehrsbehoerde@darmstadt.de) übermittelt werden.

Fragen zur Parkraumbewirtschaftung und zu den geltenden Regelungen beantwortet das Mobilitäts- und Tiefbauamt (Kontakt: parken@darmstadt.de).

Die Stadtverordnetenversammlung hatte die Einführung der PRBW in Bessungen-Süd im September 2025 beschlossen.

(Text: PM Wissenschaftsstadt Darmstadt)