Magistrat Offenbach beschließt Entlastung von Eltern bei Ganztagsbetreuung in der Grundschule

(Symbolfoto: Pixabay)

Wer sein Kind in einem schulischen Ganztagsangebot betreuen lässt und die Beiträge finanziell nicht tragen kann, soll künftig genauso unterstützt werden wie Eltern, deren Kinder einen Hort besuchen. Die Stadt Offenbach stellt dafür 275.000 Euro bereit. Das beschloss der Magistrat in seiner letzten Sitzung. Die Stadtverordneten sollen am 24. September darüber final entscheiden.


„Kein Kind soll von ganztägiger Betreuung ausgeschlossen werden, weil seine Eltern sie sich nicht leisten können“, so Bildungsdezernentin Helena Wolf. „Wir stellen damit sicher, dass der Wechsel von Hort in den schulischen Ganztag für Familien keine Herausforderung und große Veränderung darstellt.“ Die Regelung gilt zunächst für das Schuljahr 2026/27 und soll anschließend durch eine dauerhafte Satzung ersetzt werden.

Wie eng Bildungserfolg und soziale Herkunft in Deutschland weiterhin zusammenhängen, verdeutlichen auch die jüngsten PISA-Ergebnisse. Gute Ganztagsangebote können zusätzliche Möglichkeiten zum Lernen, zur individuellen Förderung und zum sozialen Miteinander eröffnen. Damit diese Möglichkeiten gerade auch Kinder aus finanziell belasteten Familien erreichen, müssen die Angebote für sie zugänglich sein.

Offenbach baut schrittweise mit der Erfüllung des Rechtsanspruchs von Ganztagsbetreuung Hortplätze ab und die schulischen Ganztagsangebote aus. Bisher konnten sich Eltern, die sich den Hortbetrag nicht leisten konnten, eine Entlastung beantragen. Wer seine Grundschulkinder hingegen zukünftig in die Ganztagsbetreuung gibt, hätte keinen vergleichbaren Anspruch. Der Beschluss schließt damit die Lücke im aktuellen Umbau der Betreuungsformen. Die Voraussetzungen orientieren sich an dem bereits bekannten Regelungen für die Hortbefreiung.

Entlastung für Familien bedeutet zusätzliche Ausgaben für die Stadt

Für die Kostenplanung geht die Stadt davon aus, dass rund ein Drittel der Eltern, die den Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung in Anspruch nehmen, eine Elternentlastung geltend machen wird. Mit der schrittweisen Ausweitung des Rechtsanspruchs auf weitere Grundschuljahrgänge rechnet die Stadt perspektivisch mit einem jährlichen Finanzbedarf von rund einer Million Euro für die Elternentlastung.

„Zur Wahrheit gehört auch: Was Familien entlastet, muss die Stadt finanzieren. Wir übernehmen diese Verantwortung, weil Bildung für uns Vorrang hat. Unter den derzeitigen Haushaltsbedingungen sind diese zusätzlichen Ausgaben aber eine erhebliche Herausforderung“, betont Wolf.

Hinzu kommen die Investitionen in den Ganztagsausbau an den Schulen. Dafür rechnet Offenbach mit mehr als 100 Millionen Euro. Dem stehen nach derzeitiger Planung lediglich rund fünf Millionen Euro an Fördermitteln gegenüber.

„Der Rechtsanspruch ist ein wichtiges Versprechen an Kinder und Familien. Bund und Land müssen die Kommunen finanziell so ausstatten, dass sie dieses Versprechen vor Ort auch finanzieren können. Die Kommunen dürfen mit einem so großen Teil der Kosten nicht allein bleiben“, fordert Wolf. „Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass das Land Hessen nach dem Vorbild der Beitragsfreistellung im Kindergarten auch für den Ganztag eine landesweit einheitliche Beitragsfreiheit für einen festgelegten Betreuungsumfang schafft und die hierfür erforderlichen finanziellen Mittel bereitstellt. Sonst entstehen widersinnige Unterschiede: Finanzstarke Kommunen können Elternbeiträge stärker bezuschussen, während finanzschwachen Städten wie Offenbach dafür der Spielraum fehlt – obwohl gerade hier viele Familien Entlastung benötigen. Was Eltern für die Betreuung bezahlen, darf nicht von der Finanzkraft ihres Wohnorts abhängen.“

(Text: PM Stadt Offenbach)