Nach mehreren Wildunfällen in den letzten 24 Stunden im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums Südosthessen, bei denen es glücklicherweise bei Blechschäden blieb, will die Polizei auf die erhöhten Wildunfallgefahren hinweisen.
Die Unfälle ereigneten sich zu folgenden Zeiten an diesen Örtlichkeiten:
Main-Kinzig-Kreis:
– Steinau an der Straße, Dienstagabend, gegen 23.15 Uhr, Landesstraße 3179, 500 Euro Sachschaden, Reh verendet.
– Wächtersbach, Dienstagmorgen, gegen 3.40 Uhr, Brachttalstraße, 2.000 Euro Sachschaden, Waschbär verletzt, Jagdpächter informiert.
Landkreis Offenbach:
– Langen, Dienstagabend, gegen 21.15 Uhr, Bundesstraße 486, 3.000 Euro Sachschaden, Kollision mit Rehwild, Jagdpächter informiert.
– Offenbach, Dienstagmorgen, gegen 3.20 Uhr, Bundesstraße 448, Zusammenstoß mit kreuzendem Reh, Tier verendet.
Bekannte Streckenabschnitte, an denen häufig Wildwechsel stattfindet, sind in der Regel mit Geschwindigkeitsbegrenzungen oder mit dem Verkehrszeichen “Wildwechsel” ausgeschildert. Die Polizei führt in diesen Bereichen auch immer wieder Verkehrskontrollen sowie Geschwindigkeitsmessungen durch, da sich Verkehrsteilnehmende oftmals nicht an die vorgeschriebene Geschwindigkeit halten. In der wöchentlich vom Polizeipräsidium Südosthessen veröffentlichten Blitzermeldung werden Gefahrenstrecken entsprechend erwähnt. Die Polizei empfiehlt auf den gekennzeichneten Wildwechselstrecken besonders achtsam und langsam zu fahren; schließlich reagieren Tiere nicht wie Verkehrsteilnehmer.
Verhalten im Zusammenhang mit Wildwechsel
Wenn Wildtiere sich im Bereich der Fahrbahn aufhalten oder die Straße plötzlich queren, sollte man auf jeden Fall abbremsen, hupen und das Licht am Fahrzeug abblenden; sofern dies möglich ist. Ist ein Zusammenstoß unvermeidbar, sollte das Lenkrad festgehalten und möglichst die Fahrspur gehalten werden. In der Regel sind die Gefahren für den Verkehrsteilnehmer selbst und den Gegenverkehr bei Ausweichmanövern höher als der Zusammenstoß selbst.
Sollte es dennoch zum Unfall gekommen sein, sichern sie die Unfallstelle ab und verständigen sie umgehend die Polizei. Bei einem Unfall informiert die eingesetzte Polizeistreife grundsätzlich den zuständigen Jagdpächter, der sich dann um das verletzte oder gar verendete Wild kümmert oder die nähere Umgebung absucht, sollte das Tier nach der Kollision davongerannt sein.
(Text: PM PP Südosthessen)


