Geldabholerin nach “Schockanruf” in Brombachtal in Untersuchungshaft

(Symbolfoto: cocoparisienne auf Pixabay)

Auf Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Eingreifreserve – wurde am Dienstag (22.) eine aus Osteuropa stammende Tatverdächtige dem Haftrichter beim zuständigen Amtsgericht vorgeführt, der einen Haftbefehl erließ. Die 17-jährige Jugendliche wird des versuchten bandenmäßigen Betrugs in Form sogenannter “Schockanrufe” beschuldigt.


Den Ermittlungen zufolge erhielt eine Seniorin aus Brombachtal (Odenwaldkreis) am Montag (21.) einen “Schockanruf”. Der Anrufer täuschte gegenüber der Dame vor, dass ihre Stieftochter einen Unfall verursacht habe, bei der die Mutter von zwei Kindern ums Leben gekommen sei. Nur gegen die Zahlung einer Kaution in Höhe von mehreren zehntausend Euro sei eine Haftstrafe abzuwenden. Die Geschädigte sollte das Geld am Nachmittag einer Abholerin an der Haustür übergeben. Die Kriminalpolizei konnte die 17-Jährige Geldabholerin, nachdem sie von der Seniorin die Beute entgegennahm, an Ort und Stelle festnehmen.

Die Kriminalpolizei und die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Eingreifreserve – möchten aus aktuellem Anlass erneut ganz allgemein auf die Betrugsmaschen “Schockanruf”, “Enkeltrick” und “falscher Polizeibeamter” hinweisen. Immer wieder kommt es in diesem Zusammenhang zu entsprechenden Anrufen bei überwiegend älteren Bürgerinnen und Bürgern. Hierbei ist Folgendes zu beachten: “Die Polizei ruft Sie niemals unter dem Polizeinotruf 110 an. Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen. Legen Sie den Hörer auf. So werden Sie Betrüger los. Werden Sie misstrauisch bei Forderungen nach schnellen Entscheidungen, Kontaktaufnahme mit Fremden sowie bei der Herausgabe von persönlichen Daten, Bargeld, Schmuck oder Wertgegenständen. Wählen Sie selbst die 110 und teilen Sie den Sachverhalt mit. Benutzen Sie nicht die Rückruftaste, da Sie sonst wieder bei den Tätern landen. Sprechen Sie am Telefon nicht über Ihre persönlichen und finanziellen Verhältnisse. Beraten Sie sich mit Ihrer Familie oder Personen, denen Sie vertrauen. Vergewissern Sie sich, ob der oder die Anrufer/in tatsächlich eine verwandte Person ist. Legen Sie auf und rufen Sie anschließend den angeblichen Verwandten selbst unter seiner bekannten Telefonnummer zurück.”

(Text: Gemeinsame Pressemitteilung der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main und des Polizeipräsidiums Südhessen)