Nachdem es im Verlauf des gestrigen Donnerstags (24.) abermals zu mehreren Verkehrsunfällen in Mühlheim am Main, Dreieich und Erlensee unter Beteiligung von E-Scooter-Nutzern gekommen war, nimmt die Polizei dies zum Anlass, um nochmals auf die allgemeinen Verkehrsregeln im Zusammenhang mit dem Führen eines solchen Elektrokleinstfahrzeugs hinweisen.
So kam es unter anderem gegen 13.20 Uhr auf der Straße “Hennigweg” in Mühlheim am Main zu einer Kollision zwischen einem Fußgänger und einem E-Scooter-Lenker.
Offenbar war der noch unbekannte Fahrer dem auf dem Gehweg laufenden Passanten unvermittelt in den Rücken gefahren. Anschließend ergriff der Verursacher die Flucht, weshalb die Polizei nun wegen des Verdachts der Verkehrsunfallflucht ermittelt.
Der jugendliche Lenker kann wie folgt beschrieben werden: etwa 13 Jahre alt, blonde sowie gelockte Haare, trug eine rote Jacke und eine Bluejeans, war in Begleitung (nicht konformer Sozius) von einem kleinen dunkel gekleideten Jungen.
Etwa zur gleichen Zeit kam es in Dreieich-Sprendlingen auf der Offenbacher Straße zu einer Kollision zwischen einem Wagen und einem möglicherweise über Rot gefahrenen E-Scooter. Der junge Fahrer des zweirädrigen Gefährts zog sich hierbei glücklicherweise nur leichte Verletzungen zu.
Schlimmer lief es da für eine Zwölfjährige am Donnerstagnachmittag in Erlensee. Gegen 17.20 Uhr soll die Minderjährige beim Versuch, die Rodenbacher Straße mit ihrem Elektrokleinstfahrzeug zu überqueren, gestürzt sein. Bei ihrem Sturz zog sie sich augenscheinlich eine Fraktur ihres Fußes zu und wurde daher umgehend für ihre weitere medizinische Behandlung in eine Klinik gebracht.
Die Polizei sucht nun nach Zeugen der jeweiligen Zusammenstöße. Diese melden sich bitte auf der Wache in Mühlheim (06108 6000-0), der Polizeistation in Neu-Isenburg (06102 2902-0) beziehungsweise bei dem Beamten aus Langenselbold
(06183 91155-0).
Zudem möchten die Beamten des Polizeipräsidiums Südosthessen nochmals auf die wichtigsten Verkehrsregelungen und Empfehlungen in Zusammenhang mit E-Scootern
eingehen:
– E-Scooter müssen über ein gültiges Versicherungskennzeichen verfügen (aktuelles Versicherungskennzeichen, jährlich wechselnde Farbe).
– Nutzung erst ab 14 Jahren erlaubt
– Nutzung nur von einer Person
– Promillegrenzen gelten auch hier
– Fahren nur auf Radwegen und der Straße
– keine Handynutzung während der Fahrt
– Sie sind Beteiligter eines Verkehrsunfalls? Dann bleiben Sie vor Ort, informieren die Polizei und geben Ihre Personalien zur Schadensregulierung weiter.
(Text: PM PP Südosthessen)


