Ein mutmaßlich fehlendes Licht und das offenbar ungebremste Überqueren eines Fußgängerüberwegs könnten am gestrigen Dienstagabend (13.) zu einem Verkehrsunfall in Dietzenbach beigetragen haben. Dabei ist ein 15 Jahre alter E-Scooter-Fahrer mit einem Auto zusammengestoßen und leicht verletzt worden.
Der Unfall ereignete sich gegen 19.40 Uhr auf der Offenbacher Straße, kurz hinter dem Kreisverkehr am Gustav-Heinemann-Ring. Nach bisherigen Erkenntnissen war ein Autofahrer in südliche Richtung unterwegs und bremste vor dem dortigen Fußgängerüberweg zunächst ab. Da er nach eigenen Angaben keine Fußgänger erkennen konnte, setzte er seine Fahrt fort. In diesem Moment soll der Jugendliche mit seinem E-Scooter den Überweg überquert haben, ohne zuvor anzuhalten und offenbar ohne eingeschaltete Beleuchtung. Dabei kam es zum Zusammenstoß mit dem Auto. Der 15-Jährige stürzte und zog sich leichte Verletzungen zu.
Der Vorfall verdeutlicht, wie schnell es im Straßenverkehr zu gefährlichen Situationen kommen kann – insbesondere bei Dunkelheit und wenn kleine Fahrzeuge für andere Verkehrsteilnehmer nur schwer zu erkennen sind. Die Polizei nimmt den Unfall deshalb zum Anlass, an wichtige Regeln für E-Scooter-Fahrer zu erinnern.
Gerade bei Dunkelheit müssen E-Scooter gut sichtbar sein. Die vorgeschriebene Beleuchtung muss funktionieren und bei entsprechenden Sichtverhältnissen eingeschaltet sein. Wer ohne Licht fährt, riskiert, von Anderen erst spät wahrgenommen zu werden.
Auch am Fußgängerüberweg gelten klare Bestimmungen: Wer mit dem E-Scooter fährt, hat dort nicht automatisch Vorrang. Um den Überweg mit den Rechten eines Fußgängers zu nutzen, muss man absteigen und den Roller schieben. Vor allem an Straßenquerungen gilt es, das Tempo zu reduzieren, den Verkehr aufmerksam zu beobachten und sich nicht darauf zu verlassen, dass andere einen rechtzeitig sehen oder anhalten.
(Text: PM PP Südosthessen)


