In den frühen gestrigen Donnerstagmorgenstunden (22.) führte eine Verkehrskontrolle zu mehreren Strafverfahren in Kostheim.
Gegen 2 Uhr hielt eine Streife einen grauen Renault in der Hochheimer Straße an. Zuvor fiel der 42-jährige Fahrer wegen seiner auffälligen Fahrweise auf. Während der Kontrolle stellte sich zunächst heraus, dass ihm bereits die Fahrerlaubnis entzogen wurde. Zusätzlich durchgeführte Tests führten zu der Feststellung, dass der Mann sowohl unter dem Einfluss von Alkohol als auch von Betäubungsmitteln stand. Der 42-Jährige wurde von einer Streife mit zur Dienststelle genommen. Dort wurde ihm durcheinen Arzt Blut entnommen. Im Anschluss an die Maßnahmen wurde er von der Dienststelle entlassen. Er muss sich nun in entsprechenden Verfahren verantworten.
Auch der Halter macht sich strafbar, wenn er sein fahrerlaubnispflichtiges Fahrzeug einer Person überlässt, die keine gültige Fahrerlaubnis besitzt. Deshalb: “Prüfen Sie stets die vorhandene Fahrerlaubnis, wenn Sie z. B. Ihren PKW an einen Freund, einen Bekannten oder an ein Familienmitglied verleihen.”
(Text: PM PP Westhessen)


