Griesheim: Drei neue Angebote im Digitalen Bürgerservice

(Symbolfoto: Pixabay)

Im Digitalen Bürgerservice der Stadt Griesheim finden Bürgerinnen und Bürger seit Oktober drei neue Angebote. Neu ist die Beantragung einer Übermittelungssperre, die Selbstauskunft sowie die Online-Meldebescheinigung. Im selben Zuge ist die Abmeldung der Nebenwohnung weggefallen.


Für alle Leistungen ist eine BundID erforderlich. Dazu benötigen die Bürgerinnen und Bürger ihren Personalausweis mit eingeschalteter Online-Funktion oder alternativ ihren elektronischen Aufenthaltstitel. EU-Bürgerinnen und -Bürger können die Dienste mit der eID-Karte nutzen.

Sollten Bürgerinnen und Bürger die Online-Ausweisfunktion noch nicht besitzen, können sie sich zwecks Aktivierung an das Einwohnermeldeamt wenden. Sollten sie ihre PIN vergessen haben, können sie seit kurzem wieder ein PIN-Rücksetzungsbrief für den Personalausweis und die dazugehörige Online-Ausweisfunktion online unter https://www.pin-ruecksetzbrief-bestellen.de/ beantragen. Den Link finden Bürgerinnen und Bürger ebenfalls auf der Seite des Digitalen Bürgerservice. Alternativ können sie auch weiterhin den Weg ins Rathaus wählen. Dort können sie im Einwohnermeldeamt eine neue PIN vergeben.

Alle neuen Leistungen können bequem von zu Hause oder unterwegs durchgeführt werden. Beantragte Meldebescheinigungen werden per Post zugesendet. Ausgenommen davon ist die Online-Meldebescheinigung.

Die einfache und die erweiterte Meldebescheinigung kosten zehn Euro. Die Online-Meldebescheinigung erhält man direkt als PDF-Datei. Diese enthält allerdings keine Bestätigung vom Einwohnermeldeamt und wird nicht überall anerkannt. Die anderen neuen Leistungen sind gebührenfrei.

(Text: PM Stadt Griesheim)