Ein 10 Jahre altes Mädchen in Trebur hat am gestrigen Montag (2.) in einem zu Halloween gesammelten Schokolutscher eine Sicherheitsnadel gefunden.
Als das Kind den Lutscher essen wollte, bemerkte es den Fremdkörper im Mund und spuckte ihn aus. Da die Sicherheitsnadel geschlossen war, blieb das Mädchen unverletzt. Die Süßigkeit schien auf den ersten Blick noch original verpackt gewesen zu sein. Die Eltern informierten daraufhin die Polizei. Die Beamten stellten den Gegenstand und weitere Lutscher der gleichen Sorte sicher. Die Kriminalpolizei in Rüsselsheim hat ihre Ermittlungen wegen des Verdachts einer versuchten gefährlichen Körperverletzung aufgenommen.
Wer Hinweise geben kann, wird gebeten sich beim Kommissariat 10 unter der Telefonnummer 06142/696-0 zu melden.
In den vergangenen Tagen seit Halloween (31.) sind der Polizei vereinzelt vergleichbare Fälle gemeldet worden, bei denen sich Fremdkörper in Süßigkeiten befunden hatten. Gleichzeitig liegen keine konkreten Hinweise auf weitere Manipulationen vor. Die Beamten raten Eltern und Erziehungsberechtigten dennoch, die gesammelten Süßigkeiten gemeinsam mit ihren Kindern vor dem Verzehr sorgfältig zu überprüfen.
Folgende Hinweise beachtet werden
Verpackungen kontrollieren: Nur original verschlossene und unbeschädigte Süßwaren verzehren. Beschädigte, bereits geöffnete oder auffällig manipulierte Verpackungen aussortieren.
Süßigkeiten genau ansehen: Auf ungewöhnliche Einstiche, Löcher, Risse oder andere Auffälligkeiten achten.
Fremdkörper erkennen: Naschwerk auf sichtbare Fremdkörper wie Nadeln, Metallteile oder andere Gegenstände überprüfen.
Unbekannte Lebensmittel aussortieren: Selbstgemachte oder unverpackte Süßigkeiten von unbekannten Personen im Zweifel nicht verzehren.
Kinder sensibilisieren: Den Kindern erklären, dass sie ihre gesammelten Leckereien nicht direkt unterwegs essen, sondern zunächst zu Hause gemeinsam mit Erwachsenen kontrollieren sollen.
Sollten Sie verdächtige Lebensmittel oder mögliche Fremdkörper entdecken, informieren Sie die Polizei und bewahren Sie die betreffenden Gegenstände möglichst unverändert auf, damit diese gegebenenfalls untersucht werden können.
(Text: PM PP Südhessen)

