Nicht schlecht genug: Experte sieht nur geringe Erfolgsaussichten für eine Verfassungsklage der Stadt Rödermark

Einen Überblick über die finanzielle Lage der hessischen Kommunen gab David Rauber vom Hessischen Städte- und Gemeindebund. Deren Verschuldung summiert sich auf 18 Milliarden Euro. (Foto: PS)

Die zentrale Frage, die David Rauber in einer Sondersitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses behandelte, stellte der Geschäftsführer des Hessischen Städte- und Gemeindebundes (HSGB) gleich zu Beginn seines Vortrags: „Rödermarks Finanzen im beklagenswerten Zustand, aber auch schlimm genug zum Klagen?“ Die Antwort Raubers fiel anschließend ziemlich deutlich aus. Rödermark gehe es finanziell nicht schlecht genug, als dass eine auf eine Verletzung der Finanzausstattungpflicht gestützte Klage Erfolg haben könnte.


Die Frage, wie Kommunen den Konnexitätsgrundsatz „Wer bestellt, der bezahlt“ gegenüber Bund und Land Hessen rechtlich durchsetzen können, beschäftigt die Stadtverordnetenversammlung schon lange. Die Fraktion Andere Liste/Die Grünen (AL) will dies mit einer Verfassungsklage erreichen, die noch dieses Jahr erhoben werden soll. Die AL unterstützt eine entsprechende Petition eines ihrer Mitglieder „Ziel ist die gerichtliche Klärung, ob die derzeitige Finanzierung kommunaler Pflichtaufgaben und eines angemessenen Anteils an freiwilligen Leistungen den verfassungsrechtlichen Anforderungen noch genügen“, heißt es im AL-Antrag.

Der Hessische Städte- und Gemeindebund hat unter anderem die Aufgabe, „dass im Grundgesetz und in der Hessischen Verfassung garantierte Recht auf gemeindliche Selbstverwaltung zu wahren und zu stärken“. Der HSGB hatte in der Vergangenheit das gerichtliche Verfahren zum sogenannten „Alsfeld-Urteil“ betreut. Ab 2011 hatte das Land bei den Zuweisungen an die Kommunen mit der Begründung gekürzt, dass die kommunalen Einnahmen schneller stiegen als die des Landes. Der Staatsgerichtshof erklärte 2013 wesentliche Teile der Kürzungen für verfassungswidrig, da sie das Recht der Kommunen auf finanzielle Selbstverwaltung nach der Hessischen Verfassung verletzten. „Wenn man dann gewinnt, dann hat man immer noch nicht unmittelbar etwas davon“, sprach David Rauber ein Problem an, das auch auf Rödermark im unwahrscheinlichen Fall einer erfolgreichen Klage zutreffen könnte. Das Verfahren zog sich über Jahre, außerdem gab es Übergangsfristen. Neben der Klage gegen gesetzliche Regelungen beim Staatsgerichtshof gibt es für Kommunen die Möglichkeit, die KFA (Kommunaler Finanzausgleich)-Festsetzungen beim Verwaltungsgericht anzufechten. Aber auch hier gibt es sehr hohe Hürden und lange Verfahrensdauern.

Die schlechte Haushaltslage der Stadt Rödermark sei im Vergleich keine so besondere, stellte David Rauber fest. Nur eine Zahl zur „trüben Lage“: Die kommunale Verschuldung in Hessen ist mittlerweile auf rund 18 Milliarden Euro gestiegen. Rödermark sei im Vergleich etwa zum Fall Alsfeld erst „relativ frisch“ ins Defizit gerutscht. Nur „mal so eine Delle in der kommunalen Haushaltslage“ reiche nicht zum Klagen, zitierte Rauber aus entsprechenden Urteilen. Laut Haushaltssicherungskonzept erwartet Rödermark in absehbarer Zukunft wieder einen ausgeglichenen Haushalt. Bestimmte Krisensymptome wie die Erhöhung des Grundsteuerhebesatzes könnten zwar Anhaltspunkte dafür sein, dass es einer Kommune schlecht geht. Für sich genommen würden sie aber nicht für eine Klage reichen. „Ist die Stadt Rödermark eine geeignete Klägerin? Wahrscheinlich nicht“, beantwortete David Rauber mit Blick auf statistische Daten die zentrale Frage. „Wer klagt, kriegt nicht unbedingt mehr Geld. Und wenn es mehr Geld gäbe, dann erst viele Jahre später“, laute Raubers abschließende Botschaft. Das aktuelle Finanzproblem werde so jedenfalls nicht gelöst.

Abgestimmt wird über die Anträge erst in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 10. November, beraten wurde schon in der Ausschusssitzung. Der CDU-Fraktionsvorsitzende Michael Gensert kritisierte „das Vorpreschen der AL in der Sommerpause“. Eine Klage der Stadt müsse gut überlegt sein. „Was haben wir denn jetzt davon? Dass uns der Hessische Städte- und Gemeindebund erklärt: Uns geht`s gar nicht so schlecht. Es wäre besser, wenn man einsehen würde, dass das Ganze ein Irrweg ist“, meinte Gensert in Richtung des früheren Koalitionspartners. Außerdem sei das alles bis zum Jahresende, wie von der AL angepeilt, zeitlich gar nicht zu schaffen. Auch Redner anderer Fraktionen ließen durchblicken, dass sie der von der AL vorgeschlagenen Klage wenig Aussicht auf Erfolg zuschreiben.

Laut Gina-Marie Leuthner werde die AL ihren Antrag dennoch weiter verfolgen. „Auch eine kleine Aussicht auf Erfolg ist mehr als keine Aussicht. Wir riskieren nichts, wir können nur gewinnen“, meinte Leuthner. Ihr Fraktionskollege Jakob Lange sieht eine Klage auch als ein politisches Statement, mit dem man Druck aufbauen könne.

Nach Meinung der CDU hat eine Grundrechtsklage gegen das jüngste Hessische Finanzausgleichsgesetz bessere Aussichten auf Erfolg. Ein entsprechender Antrag steht in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung ebenfalls auf der Tagesordnung.

Bürgermeister Jörg Rotter hatte bereits im Vorfeld argumentiert, dass er insbesondere die Subventionierung der strukturell hohen Sozialausgaben des Kreises Offenbach über die Kreisumlage für ein Unrecht zu Lasten der Stadt Rödermark hält. Laut dem CDU-Antrag soll die Stadt eine Grundrechtsklage vor dem Hessischen Staatsgerichtshof einreichen. Mit der Durchführung der Klage soll ein Kommunaler Spitzenverband beauftragt werden. Der Kreis und die Kreisgemeinden sollen aufgefordert werden, ebenfalls Klage zu erheben. Für ihren Antrag wurde dann auch die CDU kritisiert. Einerseits den Klagevorschlag der AL niederzumachen, um dann selbst mit einer Klage um die Ecke zu kommen, sei ein Widerspruch.

(Text: PS)