Die für die Arbeit mit Kindern und Jugendlichen relevanten Bereiche des Rechts sind Thema einer Fortbildung der Kreisjugendförderung in Kooperation mit der Evangelischen Jugend im Dekanat Groß-Gerau – Rüsselsheim. Diese ist für Samstag, 11. März, von 9.30 bis 17.30 Uhr im Landratsamt Groß-Gerau geplant.
Aufsichtspflicht, Bundeskinderschutzgesetz, Datenschutz, Jugendschutzgesetz, Sexualstrafrecht sowie mögliche Folgen einer Pflichtverletzung werden anhand von Beispielen und Übungsfällen unter Mitarbeit der Teilnehmer*innen vermittelt.
Die Fortbildung richtet sich an haupt-, neben und ehrenamtliche Tätige in der Kinder- und Jugendarbeit und ist als Modul für die Folgebeantragung der Juleica anerkannt. Es wird ein Unkostenbeitrag in Höhe von fünf Euro für die Verpflegung erhoben; für Inhaber*innen der Juleica ist die Teilnahme kostenfrei.
Alexander Kurz (Ev. Jugend im Dekanat Groß-Gerau – Rüsselsheim) und Tobias Trautmann (Kreisjugendförderung Groß-Gerau) leiten diese Fortbildung.
Weitere Informationen gibt es bei der Kreisjugendförderung Groß-Gerau,
Wilhelm-Seipp-Straße 4, 64521 Groß-Gerau, Telefon 06152/989-450 oder 06152/989-466, E-Mail jf@kreisgg.de. Die Anmeldung ist online unter www.kreisgg.de/fortbildung möglich.
(Text: PM Kreis Groß-Gerau)