Untere Naturschutzbehörde im Kreis Groß-Gerau weist auf Regeln in Schutzgebieten hin

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Schilder weisen auf den jeweiligen Schutzstatus eines Gebietes und dort geltende Regeln hin. (Foto: Kreisverwaltung)

Endlich ist es wieder soweit: Die Blumen blühen, die Natur zeigt sich wieder in frischem Grün und auch viele Tiere sind aus ihrem Winterschlaf erwacht oder aus ihren Winterquartieren zurückgekehrt. Mit dem wärmeren Wetter zieht es auch immer mehr Menschen nach draußen – sei es beim Spaziergang, beim Joggen oder mit dem Hund. Besonders gefragt sind dabei die zahlreichen Schutzgebiete im Kreis Groß-Gerau.

Die Untere Naturschutzbehörde erinnert daran, dass in diesen Gebieten besondere Regeln gelten, um die empfindlichen und wertvollen Lebensräume und darin lebenden Arten zu schützen. Alle können dazu beitragen, diese seltenen und gefährdeten Lebensräume mit den darin lebenden Arten zu erhalten.

Schutzgebietskategorien im Kreis Groß-Gerau

Naturschutzgebiete (NSG): Besonders strenger Schutz von Natur und Landschaft; der Schutz von wenig vom Menschen überprägten Landschaften steht hier im Vordergrund.

Landschaftsschutzgebiete (LSG): Hier geht es darum, sowohl besondere Landschaften als auch kulturelle und soziale Besonderheiten zu bewahren.

Geschützte Landschaftsbestandteile (GLB): Diese meist kleineren Flächen, wie Hecken oder Streuobstwiesen, haben eine besondere ökologische oder landschaftliche Bedeutung. Sie sind wichtige Lebensräume für eine Vielzahl von Arten und benötigen daher besonderen Schutz.

Natura-2000-Gebiete: EU-weites Netz an Naturschutzgebieten. Hierzu zählen Flora-Fauna-Habitate (FFH-Gebiete) und Vogelschutzgebiete (VSG). Diese Gebiete spielen eine entscheidende Rolle beim Schutz von europaweit bedrohten Arten und Lebensräumen.

Jede dieser Schutzkategorien verfolgt eigene Ziele, allerdings haben sie alle eines gemeinsam: Sie sind wertvolle Rückzugsorte für Pflanzen und Tiere, in denen die Natur Vorrang hat. Gleichzeitig sind sie Orte der Ruhe und Erholung für den Menschen. Damit diese Gebiete langfristig erhalten bleiben, ist rücksichtsvolles Verhalten gegenüber der Natur und den Mitmenschen entscheidend.

Besondere Vorschriften in den Schutzgebieten

In allen Schutzgebieten gelten besondere Vorschriften, die in der Regel durch Hinweisschilder an den Zugängen kenntlich gemacht sind. Diese Schilder weisen auf den jeweiligen Schutzstatus hin und enthalten oft zusätzliche Informationen zu den geltenden Regeln. Besonders im Frühjahr und Sommer, wenn viele Tiere brüten und Jungtiere unterwegs sind, ist ein störungsfreier Rückzugsraum entscheidend. Die Einhaltung der Schutzgebietsregeln ist daher nicht nur eine Frage des Gesetzes, sondern auch ein wichtiger Beitrag zur Bewahrung der Natur.

Unter den verschiedenen Schutzkategorien sind die Regeln im Naturschutzgebiet am strengsten. Diese Gebiete sind im Kreis Groß-Gerau an den dreieckigen Schildern mit einem Seeadler in der Mitte zu erkennen. In Naturschutzgebieten gelten meist folgende Regeln:

Wege dürfen nur auf den ausgeschilderten Pfaden betreten werden.

Motorisierte Fahrzeuge dürfen nicht in das Gebiet einfahren oder dort parken.

Das Entnehmen von Pflanzen, Tieren und Pilzen ist untersagt, genauso wie das Aussetzen dieser.

Hunde müssen an der Leine geführt werden, um Wildtiere nicht zu stören.

Zelten, Grillen und das Entzünden von Feuer ist verboten.

Müll ist selbstverständlich wieder mitzunehmen.

Landschaftsschutzgebiete unterliegen weniger strengen Richtlinien, aber auch hier sind bestimmte Verhaltensweisen wichtig, wie das Verbot, mit Fahrzeugen zu fahren oder zu parken. Auch das Zelten und das Entzünden von Feuer sind in Landschaftsschutzgebieten nicht erlaubt, um die Natur nicht zu gefährden.

In Geschützten Landschaftsbestandteilen sind alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung führen könnten. Das umfasst unter anderem das Entfernen von Pflanzen, das Fällen von Bäumen oder die Veränderung von Landschaftselementen.

Genauso sind auch in Natura-2000-Gebieten Aktivitäten unzulässig, die das Gebiet und die darin geschützten Arten beeinträchtigen könnten.

Wer sich nicht an die geltenden Vorschriften hält, muss mit einem Bußgeld rechnen. Deshalb bittet die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Groß-Gerau darum, die Regeln zu beachten und respektvoll mit den Natur- und Erholungsräumen umzugehen. Gemeinsam können alle dazu beitragen, die Natur zu schützen und die Schönheit der Landschaften für künftige Generationen zu bewahren.

(Text: PM Kreis Groß-Gerau)