Die Zweiradsaison läuft: Polizei gibt Tipps zum Umgang mit Elektrokleinstfahrzeugen

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Symbolbild E-Roller (Foto: Pixabay)

Mit den steigenden Temperaturen läuft die Zweiradsaison in Südhessen richtig an. Ob mit dem E-Scooter, Fahrrad oder Motorrad – viele Menschen nutzen die warmen Monate, um sich auf zwei Rädern fortzubewegen und das schöne Wetter zu genießen.

Das Polizeipräsidium Südhessen nutzt diese Zeit, um regelmäßig Kontrollen im Bereich von Zweirädern durchzuführen. Dabei stehen nicht nur die Einhaltung von Verkehrsregeln, sondern auch die Überprüfung der Verkehrstüchtigkeit und Sicherheitsaspekte im Fokus. Besonders bei E-Scootern und Fahrrädern kommt es zu Verstößen, die sich vermeiden lassen. Verstöße wie unter anderem das Fahren unter Alkoholeinfluss oder das Befahren von Gehwegen werden durch die Polizei kontrolliert und geahndet. Ziel der Kontrollen ist es, die Verkehrssicherheit zu erhöhen und das Bewusstsein für verantwortungsbewusstes Fahren zu stärken.

Die Polizei weist in diesem Zusammenhang auf die wichtigsten Verkehrsregeln für E-Scooter hin:

– E-Scooter dürfen auf Radwegen und in deren Abwesenheit auf der Fahrbahn gefahren werden. Gehwegen dürfen nicht befahren werden.

– Die Nutzung der E-Scooter ist ab 14 Jahren erlaubt.

– Eine allgemeine Betriebserlaubnis und eine Versicherung müssen vorliegen.

– Fahren unter Alkoholeinfluss ist genauso wie bei anderen Kraftfahrzeugen geregelt. Es gelten die entsprechenden Grenzwerte.

– Der Gebrauch von Smartphones während der Fahrt ist untersagt.

– Es darf nur alleine gefahren werden

– Die Höchstgeschwindigkeit für E-Scooter beträgt 20 km/h.

Für weitere Informationen zu den geltenden Vorschriften und zur sicheren Nutzung von E-Scootern kann man sich auf der Seite des Polizeipräsidiums Südhessen und des Bundesamt für Verkehr informieren.

(Text: PM PP Südhessen)