Gemeinde Egelsbach erweitert Angebot in der Schulbetreuung und arbeitet am Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung

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(Symbolfoto: Pixabay)

Das Thema Kinderbetreuung ist auch in der Gemeinde Egelsbach ein Dauerbrenner. Wie in fast alle anderen Kommunen in Hessen, ist der Bedarf an Betreuungsplätzen größer, als die Kommunen anbieten können. Dies gilt nicht nur für die frühkindliche Betreuung, sondern auch für die Grundschülerinnen und Grundschüler. „Uns ist durchaus bewusst, dass Familien, wenn die Kinder von der Kita in die Schule wechseln, vor großen Herausforderungen stehen“, erläutert Barbara Mey, die zuständige Fachdienstleitung bei der Gemeinde Egelsbach. „Können Eltern in der Kita ihre Kinder in der Regel bis in den Nachmittag hinein betreuen lassen, so stehen sie mit Eintritt in die Schule vor der Herausforderung, dass ihr Kind mitunter bereits um 12.20 Uhr mit Unterrichtende keine Betreuung mehr hat, wenn die Familie keinen Betreuungsplatz in der Schulbetreuung erhalten hat.“

Deshalb hat der Bund gesetzlich geregelt, dass ab Schuljahresbeginn 2026 zunächst die 1. Klassen und bis 2029 sukzessive alle Jahrgänge einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz von mindestens 8 Stunden ab Unterrichtsbeginn erhalten. „In der Verbindung zwischen Ganztagsschule und Anspruch auf die Ganztagsbetreuung erfordert dieser neue Betreuungsanspruch viel Abstimmung und neue Organisationsstrukturen. Leider haben weder das Land Hessen noch der Bund klare Ausführungshinweise erlassen“, erklärt Adeline Kühling-Krammig, die für den Fachbereich Bürgerdienste zuständig ist.
„So weit so gut, aber der Bund hat mal wieder die Rechnung ohne den Wirt gemacht“, ärgert sich Bürgermeister Wilbrand. „Weder Kreis, noch die Kommunen, noch die Schule sind für diese Aufgabe mit ausreichend Mittel ausgestattet worden. Darüber hinaus ist in dem Konstrukt aus Kommune, als Träger der Schulbetreuung, dem Kreis als Schulträger verantwortlich für die Gebäude und Infrastruktur, sowie dem Land, der über das staatliche Schulamt das Personal stellt, keiner dem anderen gegenüber weisungsbefugt. Die Konzepte müssen aufeinander abgestimmt werden, die knappen Mittel sinnvoll verteilt. Allerdings könne aufgrund der rechtlichen Situation die Mittel nicht frei verteilt werden und keiner hat in diesem Konstrukt den Hut auf.“

„So langsam kommen wir einer finalen Lösung näher“

Seit über 2 Jahren haben Schule, Kreis und Gemeinde miteinander gesprochen und geplant. „So langsam kommen wir einer finalen Lösung näher“, berichtet Frau Kühling-Krammig, „aber bis zu einem tragfähigen Konzept werden wir noch ein bisschen brauchen.“
In den Gesprächen geht es unter anderem um die Personaleinsatzplanung, also wer kann für welche Aufgabe wie viel Personal bereitstellen. Es geht um Betreuungsräume, vor allem für das Mittagessen, um eine zusätzliche Essensausgabe, die Hausaufgabenbetreuung, das AG-Angebot, die Verzahnung zwischen Schule und Schulbetreuung und um die Differenzierung von Angeboten für alle Kinder und für solche, die einen gebührenpflichtigen Betreuungsplatz gebucht haben.

Um dem Rechtsanspruch ab 2026 gerecht werden zu können und der räumlichen und personellen Situation in der Betreuung gerecht zu werden, hatte die Gemeinde von den üblicherweise ca. 50 Plätzen pro Jahrgang, nur 35 Nachmittagsplätze vergeben. 15 weitere Plätze bis 13.15 Uhr wurden zusätzlich vergeben.

Auch deshalb hatten 21 Kinder gar keinen Betreuungsplatz und 7 Kinder, die einen Nachmittagsplatz benötigen, nur einen Platz bis 13.15 Uhr erhalten. Dies hatte für einen Aufschrei in der Elternschaft gesorgt, die sich gegenüber dem Schulanfängern 2026 benachteiligt gesehen hatten. Die Gemeinde hat trotz knapper Kapazitäten in Absprache mit der Leiterin der Schulbetreuung, Frau Kristina Herkommer-Rühl, weiter 10 Plätze für die Betreuung bis 13.15 Uhr bereitgestellt. Dies war durch Umstrukturierung in den Abläufen der Schulbetreuung möglich. „Wir muten unserem Personal jetzt zusätzliche Belastungen zu, weil das Team der Schulbetreuung weiß, dass die Not bei den Eltern sehr groß ist“, begründet Kristina Herkommer-Rühl, diesen Schritt.

Die Gemeinde ist darüber hinaus nicht nur zum Rechtsanspruch ab 2026, sondern auch über Lösungen bereits im Schuljahr 2025/2026 weiter mit der Schule und dem Kreis im Gespräch. Aber zum Schuljahresstart im August wird es wohl keine weiteren Angebote von der Gemeinde geben können.

Deshalb sprechen auch die Betroffenen Eltern miteinander, ob sie die fehlenden Betreuungsangebote zumindest vorübergehend über eine Elterninitiative auffangen können.

(Text: PM Gemeinde Egelsbach)