Ein Notfall im Urlaubsparadies? Leider kein Ding der Unmöglichkeit. Gerade Krankheiten oder Unfälle können für eine unfreiwillige Reisepause sorgen – oder im schlimmsten Fall sogar das vorzeitige Ende des Urlaubs bedeuten.
Wie Sie im Ernstfall Schritt für Schritt richtig reagieren und welche Vorkehrungen Sie schon vor Reiseantritt treffen sollten, um Sie selbst und auch Ihren Geldbeutel bestmöglich zu schützen, verraten Ihnen die Sicher-Reisen-Experten von www.holidayextras.de.
Schritt 1: Erstversorgung
Am wichtigsten ist es, dass die von Krankheit oder von Unfall betroffene Person einen stabilen Zustand erreicht. Je nach Grad oder Art des medizinischen Vorfalls muss dafür aber nicht sofort ein Krankenhaus aufgesucht werden.
Beispielsweise bei Fieber, das noch nicht mehrere Tage andauert, kann schon strenge Bettruhe den gewünschten Heilungseffekt erzielen. Vor allem, wenn sich gesunde Mitreisende um Sie kümmern und Sie die richtigen Medikamente griffbereit haben.
Schritt 2: Arzt informieren
Bei Verletzungen, Krankheiten mit schweren Symptomen oder keinerlei Verbesserung des Gesundheitszustands trotz Bettruhe und Medikamenteneinnahme, sollte man aktiv werden. Bei akuten Notfällen, wie den genannten Unfällen oder schweren Erkrankungen, sollten Sie auch im Ausland nicht zögern, einen Krankenwagen zu rufen. Innerhalb der EU erreichen Sie den Notruf kostenlos unter der Nummer 112.
Kein absoluter Notfall: So den passenden Arzt finden
Sollten Sie oder ein Reisepartner krank sein, sich aber in einem stabilen Zustand, also bei vollem Bewusstsein und bewegungsfähig befinden, sollte auf einen Notruf verzichtet werden – und das aus zwei Gründen:
Grund eins: Ein Krankentransport bringt Sie meist ins nächstgelegene Krankenhaus. Die Wahl der Klinik oder des Arztes bleibt dabei außen vor. Mit etwas Pech spricht das Personal weder Englisch noch Deutsch.
Grund zwei: Rettungskräfte bringen Sie in der Regel in ein öffentliches Krankenhaus. Mit einer Reisekrankenversicherung haben Sie jedoch Anspruch auf erstklassige Behandlung in einer Privatklinik.
Bei einem Krankheitsfall im Urlaub sollten Sie sich nicht an Ihre reguläre Krankenkasse, sondern an Ihre Reisekrankenversicherung wenden. Diese vermittelt passende Kliniken, hilft bei der Organisation des Transports und stellt bei Bedarf einen Dolmetscher.
Gesetzliche Krankenkassen leisten außerhalb der EU nicht und innerhalb der EU nur auf Mindeststandard-Niveau. Private Versicherungen bieten hier deutlich mehr Schutz. Bei Pauschalreisen ist der Reiseleiter ein wichtiger Ansprechpartner, der medizinische Hilfe organisiert und bei Sprachbarrieren unterstützt.
Auch die Hotelrezeption kennt oft Ärzte vor Ort, verweist jedoch meist an Privatärzte. Die Kosten werden dann nur übernommen, wenn eine entsprechende Zusatzversicherung vorhanden ist.
Schritt 3: Was Sie vorlegen müssen
Bei Arztbesuchen oder Krankenhausaufenthalten in der EU muss man seine Versichertenkarte vorweisen und im Optimalfall einen Nachweis zur privaten Auslandskrankenversicherung.
Bei Behandlungen im EU-Ausland muss in der Regel der Reisepass vorgelegt werden. Handelt es sich um eine ambulante Behandlung, sollten Sie Ihre Debit- bzw. Kreditkarte oder Bargeld parat haben. Denn egal ob Sie eine Reisekrankenversicherung abgeschlossen haben oder nicht – sie müssen die Arztrechnung selbst bezahlen. Besitzen Sie eine private Auslandskrankenversicherung bekommen Sie den Betrag im Nachhinein erstattet. Haben Sie keine abgeschlossen, bleiben Sie auf den (unter Umständen horrenden hohen) Kosten sitzen.
Stationäre Aufenthalte im EU-Ausland werden meist direkt über die Reisekrankenversicherung abgerechnet. Fehlt der Nachweis dieser, müssen Sie die Kosten im Zweifel selbst tragen – gegebenenfalls auch innerhalb Europas.
Schritt 4: Belege und Rechnungen aufbewahren
Heben Sie unbedingt alle Behandlungsbelege und Rechnungen auf. Diese müssen Sie im Nachgang bei Ihrer Reisekrankenversicherung einreichen, damit diese Ihnen die Kosten erstattet.
Auch gegenüber dem Arbeitgeber dienen sie als wichtiger Nachweis, damit Ihnen krank verbrachte Urlaubstage nicht vom Jahresurlaub abgezogen werden. Melden Sie sich dafür aber unbedingt genauso wie zuhause krank. Das heißt anhand einer offiziellen AU-Bescheinigung.
Vorbereitung für den Notfall
Den Verlauf und die Auswirkungen eines medizinischen Notfalls können Sie durch die richtige Vorbereitung maßgeblich positiv beeinflussen.
Eine Auslandskrankenversicherung ist dabei das A und O. Achten Sie dabei darauf, dass diese auch für Zahnbehandlungen, Krankenrücktransport und Medikamente aufkommt. Einen Policen-Nachweis inklusive Ihrer Versichertennummer sollten Sie sowohl digital als auch ausgedruckt mit sich führen.
Passen Sie zudem Ihre Reiseapotheke an das Urlaubsland an. Vor allem wenn Sie beispielsweise eine Reise nach Südamerika oder Afrika planen. Informationen dazu, welche Präparate sie einpacken sollten, finden Sie entweder online oder Sie wenden sich an Spezialisten wie Tropenärzte.
Außerdem können Sie sich durch Impfungen vor Krankheiten oder zumindest einem schweren Verlauf schützen. Lassen Sie sich dazu von Ihrem Hausarzt oder einem Tropenarzt unterrichten.
Verreisen Sie außerhalb der EU, sollten Sie die Notrufnummer des Reiselandes am besten vorab in ihrem Handy einspeichern und auch analog notieren. Darunter führen Sie am besten auch noch ihre Notfallkontakte mit Namen und Handynummer auf.
(Text: PM Holiday Extras)