Neue Landesförderung stärkt bürgerschaftliches Engagement

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(Symbolbild: Ibrahim Boran auf Unsplash)

Förderanträge können ab sofort gestellt werden

Das Land Hessen hat die neue Förderrichtlinie „#deinehrenamt“ veröffentlicht. Mit dieser Richtlinie stehen gemeinnützigen Organisationen, Vereinen und Initiativen in Hessen neue Möglichkeiten zur Verfügung, ihre wichtigen Projekte zu realisieren und dafür finanzielle Unterstützungen zu erhalten.


„Ehrenamtliches Engagement ist nicht nur Hilfe und Unterstützung in verschiedenen Bereichen, sondern ein wichtiger Teil unserer demokratischen Kultur. Mit der neuen Förderrichtlinie schafft das Land Hessen gute Voraussetzungen, diesen Einsatz einfacher und gezielter zu fördern. Das ist ein klares Signal der Wertschätzung für die unzähligen Stunden, die unsere Bürgerinnen und Bürger in das Gemeinwohl investieren“, erklärt Offenbachs Oberbürgermeister Dr. Felix Schwenke.

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen wie Vereine, Stiftungen, Freiwilligenagenturen und Verbände, kommunale Gebietskörperschaften sowie erstmals auch private Initiativen, sofern sie gemeinnützige Ziele verfolgen. Die Förderhöhe beträgt je Projekt bis zu 30.000 Euro. Für größere Förderbeträge ab 5.000 Euro ist ein Eigenanteil in Höhe von mindestens zehn Prozent vorgesehen.

Gefördert werden vielfältige Maßnahmen rund ums Ehrenamt. Dazu gehören Projekte zur Gewinnung und Begleitung von Engagierten. Auch Vereinsjubiläen und Veranstaltungen zur Anerkennung – wie Helferfeste oder „Dankeschön-Abende“ – können unterstützt werden. Ebenfalls förderfähig sind digitale Vorhaben, die nach außen wirken, wie der Aufbau einer Homepage oder eines Social-Media-Kanals. Unterstützt werden außerdem Projekte zur Erreichung neuer Zielgruppen, zur Entwicklung moderner und tragfähiger Strukturen oder für den Abbau bürokratischer Hürden.

Eine der wichtigsten Neuerungen ist die starke Vereinfachung des Antrags- und Nachweisverfahrens: Projekte können direkt nach Antragstellung starten, sollten aber mindestens acht Wochen vor Projektbeginn eingereicht werden. Für Förderbeträge bis 1.000 Euro genügt eine einfache Empfangsbestätigung – ein ausführlicher Verwendungsnachweis entfällt. Diese Regelung soll vor allem kleinere Vereine und Initiativen erheblich entlasten.

„Ich begrüße es sehr, dass der Verwaltungsaufwand für die Freiwilligen zumindest bei kleinen Förderbeträgen tatsächlich einmal relativ gering klein gehalten wird. Das ist ein echter Fortschritt für alle, die sich für ihre Mitmenschen und unseren Lebensraum engagieren. Ich ermutige daher alle Freiwilligen und die Vereine aus unserer Stadt, diese Möglichkeit zu nutzen und ihre Ideen auf den Weg zu bringen“, so Schwenke abschließend.

Die Antragsfrist beginnt am 15. Februar und endet am 15. November des jeweiligen Kalenderjahres. Weitere Informationen zur Antragstellung, die vollständige Förderrichtlinie und das Antragsformular sind unter www.deinehrenamt.de/foerderprogramme abrufbar.

Für Fragen steht der Ehrenamtsbeauftragte der Stadt Offenbach, Manuel Dieter, telefonisch unter der 069/8065 2624 oder per Mail an manuel.dieter@offenbach.de zur Verfügung.

(Text: PM Stadt Offenbach)