Im zweiten Quartal 2025 führten die Stadtpolizei und die Abfallermittler des Ordnungsamtes Offenbach Hundekontrollen durch. Sie waren an mehreren Tagen an unterschiedlichen Orten im Offenbacher Stadtgebiet unterwegs. Insgesamt wurden 149 Vierbeiner und ihre Besitzerinnen und Besitzer kontrolliert. Bei lediglich 13 Hunden gab es Beanstandungen. „Mit knapp 9 Prozent festgestellten Verstößen ist das Ergebnis durchaus positiv zu bewerten“, zeigte sich Gesine Wambach, Leiterin des Ordnungsamtes, zufrieden.
Allein sechs der 13 Verstöße bezogen sich auf das Führen eines Hundes ohne Leine, das mit einem Verwarngeld von 55 Euro zu Buche schlägt. In vier Fällen hatte der Besitzer keine Hundekottüte dabei und in zwei Fällen war der Vierbeiner steuerlich nicht angemeldet.
Einer der Gassigeher hatte seinen Hund weder beim städtischen Steueramt angemeldet noch führte er einen Hundekotbeutel mit. Zudem war der Hund nicht angeleint. Diesen Hundehalter erwartet nun, neben zwei Ordnungswidrigkeitenverfahren, zusätzlich eine kräftige Steuernachzahlung.
Ein Herr wurde auf frischer Tat ertappt, als er die Hinterlassenschaft seines Hundes nicht entfernte. Er wird mit einem Bußgeld von 150 Euro zur Kasse gebeten. Noch teurer wäre es geworden, wenn das Missgeschick nicht, wie in diesem Fall auf dem Gehweg in Höhe des Martin-Luther-Parks geschehen wäre, sondern beispielsweise auf einer Liegewiese oder einem Spielplatz.
„Auch wenn das Ergebnis positiv klingen mag, werden wir uns nicht darauf ausruhen. Denn bereits ein Hundehalter, der sich nicht an die Regeln hält, kann beispielsweise zu erheblichen Verschmutzungen in seinem Wohnumfeld beitragen. Daher sind, neben den regelmäßig stattfinden Kleinmüllkontrollen, bereits auch weitere Hundekontrollen für das dritte Quartal 2025 eingeplant“, erläutert Wambach abschließend.
(Text: PM Stadt Offenbach)