Stadt Frankfurt arbeitet mit Onlineportalen im Sinne des Verbraucherschutzes zusammen
Lachgas wird von Jugendlichen immer häufiger konsumiert – trotz der bekannten gesundheitlichen Risiken. Deshalb hat die Stadt Frankfurt am Main bereits den Verkauf von Lachgas an Kinder und Jugendliche sowie den Konsum des Rauschmittels auf öffentlichen Plätzen verboten. Jetzt geht die Stadt aber noch einen Schritt weiter: Das Sachgebiet Gefahrengutangelegenheiten des städtischen Straßenverkehrsamts ist mit Onlinemarktplätzen, Lieferdiensten und Vergleichsportalen in Kontakt getreten, um gemeinsam den Handel mit Lachgas einzuschränken. „Die Verbreitung von Lachgas stellt bereits ein massives Problem dar, dem wir uns, im Sinne des Bevölkerungsschutzes angenommen haben und weiterhin annehmen werden“, sagt Vincent Staat, Sachgebietsleiter Gefahrengutangelegenheiten und Initiator des „Arbeitskreis Lachgas“. „Unsere Verantwortung endet hierbei allerdings nicht vor unserer eigenen Haustür. Die lokale Verbreitung zu beschränken, aber zeitgleich einen Wareneinstrom von Außerhalb uneingeschränkt weiterlaufen zu lassen, wäre schlicht widersinnig.“
Bisherige Unterstützer der Frankfurter Bemühungen sind Amazon, Wolt und billiger.de. Sie haben sich bereit erklärt, bei dieser Thematik im Sinne des Verbraucher- und Gesundheitsschutzes zu handeln und eng mit der Stadt Frankfurt zusammenzuarbeiten. So hat der Onlinehändler Amazon eine Richtlinie erlassen, die den Handel mit großen Lachgaskartuschen nicht mehr gestattet. Entsprechende Dritthändler haben nun eine Übergangszeit. Anschließend werden die entsprechenden Produkte entfernt. „Der Schutz von Kundinnen und Kunden hat für uns höchste Priorität und wir ergreifen Maßnahmen, um ihnen eine sichere Produktauswahl zu bieten. Wir schätzen die gute Zusammenarbeit mit der Stadt Frankfurt in dieser Angelegenheit“, teilt Amazon mit.
Der Lieferdienst Wolt ist ebenfalls tätig geworden und hat Lachgasprodukte aus dem Angebot in Frankfurt genommen. „Unser Ziel ist es, nicht nur gesetzliche Vorgaben zu erfüllen, sondern auch im Sinne der öffentlichen Gesundheit zu handeln“, sagt Hadi Zaklouta, General Manager bei Wolt Deutschland. Das Unternehmen versichert zudem, konsequent Lachgas-Artikel aus dem Sortiment zu nehmen, sollten sie erneut durch Partner hochgeladen werden.
„Lachgas wird im Onlinehandel häufig mit einem starken Preisdumping angeboten. Entsprechende Angebote können hierbei über bekannte Vergleichsportale abgerufen werden. Dies stellt ein zusätzliches Risiko dar, da hierbei insbesondere Suchtpatienten günstig große Mengen Lachgas erwerben können, ohne in eine Beschaffungsnot zu geraten“, erklärt Vincent Staat. Um auch diesem Risiko zu begegnen, sei er deshalb mit dem Vergleichsportal billiger.de in Kontakt getreten.
Durch eine entsprechende Datenanalyse der 130.000 Händler und 100 Millionen Angebote, sei es billiger.de gelungen, zahlreiche relevante Anbieter für Lachgaskartuschen zu identifizieren, die dazugehörigen Produkte herauszufiltern und diese künftig im Preisvergleich nicht mehr anzuzeigen.
„Auch wenn Lachgas-Kartuschen nicht unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, möchten wir in unserem Preisvergleich dennoch unsere Nutzerinnen und Nutzer vor möglichen kurzfristigen und langfristigen Nebenwirkungen dieser Produkte schützen, indem wir den Zugang erschweren“, sagt Thilo Gans, Geschäftsführer der solute GmbH, die die Internetseite billiger.de betreibt.
Trotz all der Bemühungen der Stadt Frankfurt, sieht Vincent Staat die Probleme mit dem Lachgas noch lange nicht als gelöst an: „Unsere bisherige Zusammenarbeit mit Onlineplattformen und Websitebetreibern hat unseren Mitmenschen bereits einen großen Dienst erwiesen, nicht nur für Frankfurt, sondern für Deutschland. Wir werden dennoch weiterhin auch mit anderen Anbietern von Onlineangeboten zusammenarbeiten und stehen mit diesen auch bereits in Kontakt, um unsere Arbeit fortzuführen.“
(Text: PM Stadt Frankfurt)