VGH Hessen bestätigt Beschluss des Frankfurter Verwaltungsgerichts
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel hat mit seiner Entscheidung am Freitag, 29. August, die Aufhebung des Versammlungsverbots durch das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main bestätigt. Demnach darf ein am Samstag, 30. August, angemeldeter pro-palästinensischer Demonstrationszug mit dem Titel „United4Gaza – Stoppt den Völkermord jetzt!“ stattfinden. Die Versammlungsbehörde im Ordnungsamt hatte zuvor ein Versammlungsverbot ausgesprochen.
Annette Rinn, Dezernentin für Sicherheit und Ordnung, zeigt sich enttäuscht über den Beschluss des VGH Hessen, der die Aufhebung des Versammlungsverbots der pro-palästinensischen Kundgebung am Samstag durch das Frankfurter Verwaltungsgericht bestätigt hat: „Ich nehme diese Entscheidung mit Bedauern zur Kenntnis. Natürlich ist das Versammlungsrecht eines der höchsten und wichtigsten Güter unserer demokratischen Grundordnung, jedoch lagen bei dieser Versammlungsanmeldung starke Hinweise auf zu erwartende Verletzungen der Rechte anderer sowie der Kundgabe von Hass und Hetze gegen den Staat Israel vor, sodass ich mir eine Bestätigung unseres Verbots gewünscht hätte. Offensichtlich sieht der VGH das anders. Ungeachtet dessen sind wir auf alles, was im Rahmen dieser Versammlung passiert, gut vorbereitet. Wie die Polizei Frankfurt mitteilte, wird sie diese Versammlung intensiv begleiten und sofort eingreifen, wenn es zu antisemitischen Hassparolen oder anderen strafbaren Handlungen kommen sollte.“
Die Versammlungsbehörde im Ordnungsamt hat an diesem Freitag gegenüber der am 30. August stattfindenden Versammlung ersatzweise eine Beschränkungsverfügung zum friedlichen Ablauf der Versammlung erlassen. Hierbei wurde besonders betont, dass alle Reden den öffentlichen Frieden zu wahren haben. Die Aufstachelung zu Hass gegen Bevölkerungsgruppen oder zu Gewalt oder Willkürmaßnahmen ist untersagt. Die Menschenwürde anderer darf nicht verletzt werden, indem Teile der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich gemacht oder verleumdet werden. Außerdem soll mit Änderungen bezüglich des geplanten Aufstellungsorts und an der Marschroute ein möglichst großer Abstand zu Orten des Gedenkens an den NS-Pogrom und zu jüdischen Einrichtungen gewahrt werden.
Die Versammlung wird von 15 bis 21 Uhr stattfinden und folgende Route nehmen: Hafenpark – Honsellstraße – Hanauer Landstraße – Ernst-Achilles-Platz – Hanauer Landstraße – Allerheiligentor – Lange Straße – Seilerstraße – Kurt-Schumacher-Straße – Battonnstraße – Berliner Straße – Weißfrauenstraße – Friedensstraße – Kaiserstraße – Rathenauplatz/Goetheplatz und Roßmarkt (Abschlusskundgebung). Erwartet werden rund 5000 Menschen.
(Text: PM Stadt Frankfurt)