Hundekot auf Feldwegen: Pflicht zur Beseitigung gilt auch außerhalb der Gemeinde

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(Symbolfoto: Pixabay)

Die Gemeinde Höchst i. Odw. setzt sich für ein sauberes und angenehmes Gemeindebild ein und appelliert an alle Hundebesitzer, die Hinterlassenschaften ihrer Vierbeiner ordnungsgemäß zu beseitigen. Leider kommt es immer wieder vor, dass Hundekot auf Gehwegen und Grünanlagen liegen bleibt – ein Ärgernis für viele Bürgerinnen und Bürger. An beliebten Spazierwegen sind bereits kostenlose Hundekotbeutelspender und zusätzliche Mülleimer aufgestellt worden, um die Entsorgung zu erleichtern.


In diesem Zusammenhang wird auch daran erinnert, dass die Pflicht zur Beseitigung von Hundekot nicht nur innerorts, sondern auch auf Feld- und Waldwegen gilt. Immer wieder erreichen die Gemeindeverwaltung Beschwerden von Landwirten, Spaziergängern und Radfahrern über liegengelassene Hundehaufen in der Natur.

„Viele Menschen denken, dass Hundekot auf Feldwegen kein Problem sei, weil er ja ‚natürlich‘ ist – das ist jedoch ein Irrtum“, erklärt Bürgermeister Jens Fröhlich. Hundekot kann Krankheitserreger enthalten, die für Weidetiere gefährlich sind, und er beeinträchtigt die landwirtschaftliche Nutzung von Wiesen und Feldern. Wer gegen die Reinigungspflicht verstößt, muss mit einem Bußgeld rechnen.

Die Gemeinde Höchst i. Odw. bedankt sich bei allen verantwortungsbewussten Hundebesitzern, die bereits darauf achten, dass Gehwege, Grünanlagen sowie Feld- und Waldwege sauber bleiben.

(Text: PM Gemeinde Höchst im Odenwald)