Rödermark: BIVER antwortet mit gequältem Lächeln zum stationären Blitzer

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"Kipferl-Kreuzung" (Foto: Norbert Kern)

Sprecher der BIVER wenden sich mit einer persönlichen Erklärung noch einmal an die Erste Stadträtin Andrea Schülner

In der öffentlichen BUSE-Sitzung vom 10.September verkündete Andrea Schülner als Verkehrs-Dezernentin, dass es seitens des zuständigen Polizeifachbereichs (HÖMS) „grünes Licht“ für einen stationären Blitzer gäbe. Einstimmig wurde der angebliche Wunsch-Standort am südlichen Ortseingang von Waldacker festgelegt, dessen Beschluss in der STAVO (23./24.September) damit wohl nur noch Formsache ist.


Die Sprecher der BIVER wenden sich allerdings mit einer persönlichen Erklärung noch einmal an die Erste Stadträtin. Hier die Erklärung im Wortlaut: „Sehr geehrte Frau Schülner, in der Demokratie zählen Mehrheiten und wir freuen uns für die Anwohner in Waldacker, denen mit dem Beschluss etwas mehr Ruhe und Sicherheit zugestanden werden wird. Allerdings ist Demokratie auch von Vertrauen geprägt, ein sehr hohes Gut, das hier seit der letzten Kommunalwahl (2021) leider verloren ging.

Wir dürfen Sie daran erinnern, dass es Ihre „grüne“ Partei war, die unter der Überschrift und mit Sonderflyer „Hilfe für Anlieger der Kipferl-Kreuzung – schnell machbar…“ für drei Kreisel auf der L3097 warb; dass sie im Koalitionsvertrag vereinbarten „Die Verbesserung der Verkehrssituation um die Kipferl-Kreuzung sowie entlang der Rodaustraße ist im Lichte der mittlerweile gewonnenen fachlichen Erkenntnisse möglichst zeitnah zum Wohle der betroffenen Anwohner:innen zu realisieren“, ein Anspruch den die STAVO einstimmig als Arbeitsauftrag an den Magistrat weitergab; die Folge: Untätigkeit.

Akzeptiert haben wir, dass ein „Kreisel“ (ca. 1,2 Millionen) zu teuer ist, ein stationärer Blitzer allerdings ca. 80-90 Prozent (!) weniger kostet – wo blieben bzw. bleiben hier ihre Initiativen zum Wohle der betroffenen Anwohner:innen?

Der Standort in Waldacker (in unserer Prioritätenliste an Sie nicht im vorderen Wunschbereich) sei besonders wertvoll, denn die Überwachung der „roten Ampel“ sei eine Geld einbringende Maßnahme, hieß es in der Presse. Noch in der BUSE-Sitzung am 27. Mai, betonten Sie, dass Verkehrsüberwachung vorwiegend der Verkehrssicherheit und nicht der Rendite diene. Woher der plötzliche Sinneswandel?

Schüler*innen an der Kreuzung. (Foto: Norbert Kern)

Die „Rotlichtfahrten“ in Waldacker seien massiv, sagten sie. Die an der „Kipferl-Kreuzung“ sind massiver, sagen wir. Bei etwa gleichem Verkehrsaufkommen (ca. 10.000 Fahrzeuge/Tag) liegt bei einem 24/7-Ampelbetrieb an der Kreuzung ein weitaus höherer Anteil im Vergleich zur Bedarfs-Fußgängerampel in Waldacker klar auf der Hand. Damit dürfte auch die Frage nach dem rechtlich geforderten Gefährdungspotential für die vielen Schulkinder, Fußgänger und Radfahrer geklärt sein.

In der BUSE sagten sie ferner, dass die weiteren eingereichten Standorte in der Darmstädter-, Konrad-Adenauer- und Mainzer Straße abgelehnt worden seien. Warum machen sie zu ihrer eigenen Entlastung ihre Anträge und die Ablehnungsbescheide nicht transparent und öffentlich, wie dies andere Kommunen praktizieren? Welche Versagungsgründe sollten hier eine Rolle spielen?

In der BUSE keine Silbe von ihnen zur „Kipferl-Kreuzung“, so dass wir davon ausgehen müssen, dass keine Prüfung eingereicht wurde. Eine Lektion für die Vertreter von BIVER? Nein, vielmehr ein Affront gegen all die Bürger, für die wir seit Jahren um Verbesserung ihrer Lebensqualität und für mehr Verkehrssicherheit streiten, und die mit ihren Unterschriften in dem ihnen überreichten „Bürgerbegehren“ einen weiteren „Hilferuf“ in die Öffentlichkeit brachten. Haben sie jemals mit einem der vielen direkt betroffenen Bewohner aus den 20 direkt betroffenen Haushalten der Mehrfamilienhäuser Am Kreuz 19 oder Nieder-Röder-Straße 13 persönlich gesprochen? Wieviel direkt betroffene Haushalte profitieren in Waldacker?

Laut Polizei, so Ihre Aussage, herrsche in Rödermark eine hohe Regeltreue (?) und es gäbe keine Unfallschwerpunkte. Für jedermann nachzulesen, dies sind nicht die maßgeblichen Voraussetzungen für einen stationären Blitzer / Tempo-30. Vielmehr gehören dazu – und das wissen Sie – auch schutzwürdige Örtlichkeiten/Zonen; besondere Bedeutung hat vorrangig der Lärmschutz im Rahmen der Genehmigungen erfahren. Nach „Dauerfeuer“ (wenn sich nichts tut bzw. man keine Antworten erhält) und letztendlich Ministermachtwort, war dies doch bereits beim LKW-Durchfahrtsverbot oder dem nun wegen Straßenschäden in der Nieder-Röder-Straße verfügten Tempo-30 der ausschlaggebende Punkt.

Wir wollen Lärm und Raserei absolut verhindern, aber wir sind nicht die genehmigende Behörde, und in Hessen bremse eine fehlende Ausführungsbestimmung weiterhin den kommunalen Gestaltungsspielraum, so der Bürgermeister gegenüber der Tagespresse. Tatsächlich gilt diese Feststellung nur für stationäre Blitzer. Von einer fehlenden A-Bestimmung zur StVO ist selbst dem Verkehrsministerium in WI nach Inkrafttreten der dazugehörigen Verwaltungsvorschrift (3. Februar 2025) nichts bekannt.

Also wieder nur eine von vielen politischen Redewendungen vor der Kommunalwahl?“

Norbert Kern & Christin Hirsch, BIVER – Ortsgruppe Rödermark