Stadt Griesheim versendet Straßenbeitragsbescheide für das neue Bauprogramm

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(Symbolfoto: moritz320 auf Pixabay)

Nach Abschluss des ersten fünfjährigen Bauprogramms zur grundhaften Sanierung von Straßen im Griesheimer Stadtgebiet für die Jahre 2019 bis 2023 versendet die Stadt Griesheim am 29. September 2025 die mittlerweile sechsten Bescheide über die wiederkehrenden Straßenbeiträge. Hierbei handelt es sich um die Bescheide für das Jahr 2024, dem ersten Jahr des zweiten fünfjährigen Straßenbauprogramms für die Jahre 2024 bis 2028.


Für das erste Bauprogramm der Jahre 2019 bis 2023 war ein Beitragssatz von 13 Cent/Quadratmeter Veranlagungsfläche festgesetzt. Da sich in Griesheim nach diesem ersten Straßenbauprogramm ein neues Bauprogramm für die Jahre 2024 bis 2028 anschließt, wird für die Dauer des neuen Bauprogramms ein neuer Beitragssatz berechnet und festgelegt und die Kostenüberdeckung aus dem vorangegangenen Bauprogramm einbezogen. Damit wird das Beitragsaufkommen der folgenden Jahre entsprechend ausgeglichen. Die Beitragspflichtigen erhalten hier allerdings keinen gesonderten Abrechnungsbescheid für die Zeit des ersten Bauprogramms. Stattdessen werden neue Straßenbeitragsbescheide für den Zeitraum des sich anschließenden Bauprogramms mit dem neuen Beitragssatz von 9 Cent/Quadratmeter Veranlagungsfläche versendet. Der neue Beitragssatz setzt sich aus dem Beitragssatz für das neue Bauprogramm und dem erhöhten Beitragssatz der aus dem ersten Bauprogramm resultierenden Kostenüberdeckung zusammen.

Hierbei werden auch für diejenigen Grundstücke Beitragsbescheide erstellt, die nach der zwanzigjährigen Verschonungsfrist erstmals zu den wiederkehrenden Straßenbeiträgen herangezogen werden. Der Beitrag ist am 3. November 2025 fällig. Sofern für die wiederkehrenden Straßenbeiträge ein SEPA-Lastschriftmandat besteht, werden die fälligen Beträge fristgerecht abgebucht. SEPA-Lastschriftmandate für eine andere Abgabenart haben für die wiederkehrenden Straßenbeiträge keine Gültigkeit.

In Zusammenarbeit mit dem von der Stadt beauftragten

Kommunaldienstleistungsunternehmen werden rund 6.000 Bescheide an die entsprechenden Empfänger versandt. Grundlage der Bescheide sind die individuellen Beitragsgrundlagen, wie die Größe des Grundstücks, die Zahl der Vollgeschosse oder eine eventuelle gewerbliche Nutzung. Im Rahmen der Flächeninformationsbögen, die den Eigentümerinnen und Eigentümern bereits im November 2019 zugegangen sind, hat die Stadt Griesheim über die Höhe der jeweiligen voraussichtlichen Veranlagungsfläche für die betreffenden Grundstücke informiert.

Unter Berücksichtigung des Beitragssatzes von 9 Cent/Quadratmeter Veranlagungsfläche wird bei der Multiplikation dieses Beitragssatzes mit der ermittelten Veranlagungsfläche beziehungsweise mit der individuellen Eigentumsanteilsfläche die Höhe des jährlichen wiederkehrenden Straßenbeitrags für die Jahre 2024 bis 2028 ermittelt. Nähere Informationen und Hintergründe zum wiederkehrenden Straßenbeitrag in Griesheim sind auf der Internetseite der Stadt Griesheim unter https://www.griesheim.de/wohnen-umwelt/wiederkehrende-strassenbeitraege zu finden.

Für Fragen und Auskünfte bittet die Stadtverwaltung Griesheim um die Kontaktaufnahme mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Steuer- und Gebührenamt per E-Mail unter steueramt@griesheim.de oder per Telefon unter 06155 / 701-117.

(Text: PM Stadt Griesheim)