Regelmäßig berichten die Müllwerker in Egelsbach von Durchfahrtsproblemen in den sogenannten „Spielstraßen“. Es geht um die „Verkehrsberuhigten Bereiche“, d.h. die mit dem Verkehrszeichen 325 ausgewiesenen Bereiche. Innerhalb dieser Verkehrsberuhigten Bereichen gelten fünf Verkehrsregeln:
• Wer ein Fahrzeug führt, muss mit Schrittgeschwindigkeit fahren.
• Wer ein Fahrzeug führt, darf den Fußgängerverkehr weder gefährden noch behindern; wenn nötig, muss gewartet werden.
• Wer zu Fuß geht, darf den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
• Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen.
• Wer zu Fuß geht, darf die Straße in ihrer ganzen Breite benutzen; Kinderspiele sind überall erlaubt.
Die betreffenden Straßen sind meist so gestaltet, dass die Fahrbahnbreite geradeso für ein Parken ausreicht“, berichtet Fachdienstleiter Werner Schaffner. Daher ist es wichtig, dass die Fahrzeuge voll-ständig innerhalb der Parkkennzeichnung abgestellt werden, mitunter muss man beim Einparken dicht an die Einfriedungen von Privatgrundstücken heran.
Wichtig ist das ordnungsgemäße Parken innerhalb gekennzeichneter Parkflächen jedoch nicht nur zu den Terminen der Abfallentsorgung, sondern auch zu anderen Zeiten. Während die Termine der Abfallentsorgung planbar sind, kann es jederzeit erforderlich werden, dass Rettungsfahrzeuge auch durch verkehrsberuhigte Straßen fahren müssen, dies geht nur, wenn für diese Fahrzeuge genügend Restfahrbahnbreite zur Verfügung steht.
Die Gemeinde Egelsbach bittet daher um die Beachtung der Regelung zum Parken in Verkehrsberuhigten Bereichen, aber auch die anderen Regelungen, wie die Einhaltung der Schrittgeschwindigkeit, sollten unbedingt beachtet werden.
(Text: PM Gemeinde Egeslbach)

