Fahrradstraße in Griesheim: Die wichtigsten Regeln und Schilder erklärt

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Goethestraße in Griesheim: Allgemein hat in einer Fahrradstraße der Radverkehr Vorrang. Radfahrende dürfen daher auch nebeneinander fahren. (Foto: Stadt Griesheim)

Aufgrund der vielen Fragen und Anmerkungen rund um das Thema Fahrradstraße möchte die Stadtverwaltung Griesheim nochmals auf Änderungen und Regeln aufmerksam machen. Von Anfang an war sich die Stadt darüber bewusst, dass viel Aufklärungsarbeit geleistet werden muss, wenn die Fahrradstraße eingerichtet wird.


Bereits bei der Planung wurde die nun umgesetzte Beschilderung kritisch betrachtet und intensiv diskutiert. „Uns war bewusst, dass es gegenüber der Beschilderung und Markierung seitens der Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer Bedenken geben wird“, berichtet Bürgermeister Geza Krebs-Wetzl. „Jedoch sind wir an die gesetzlichen Regelungen beziehungsweise an die Qualitätsstandards und Musterlösungen des Landes Hessen gebunden. Bei Nichtbeachtung der Vorgaben des Landes wäre die Fahrradstraße nicht gefördert worden“, erläutert er weiter.

Die Geschwindigkeit in der Fahrradstraße

Allgemein hat in einer Fahrradstraße der Radverkehr Vorrang. Radfahrende dürfen daher auch nebeneinander fahren. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt für alle Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer 30 km/h. Andere Verkehrsarten, wie etwa der Autoverkehr, sind nur durch Zusatzzeichen zugelassen. Dabei darf der Radverkehr jedoch weder gefährdet noch behindert werden. Langsamer Radverkehr darf nur mit dem erforderlichen Sicherheitsabstand von 1,50 Metern überholt werden.

Bei manchen Bürgerinnen und Bürgern wirft die Beschilderung der Fahrradstraße mit „Beginn und Ende einer Tempo-30-Zone“ Fragen auf. Die Schilder wurden vor beziehungsweise hinter den Kreuzungen aufgestellt. Nach der Straßenverkehrsordnung wären die Kreuzungen ohne die entsprechenden Schilder je nach Fahrtrichtung entweder 30-Zone oder Fahrradstraße, was rechtlich nicht zulässig ist. Zudem gilt in einer Tempo-30-Zone grundsätzlich die Regelung rechts vor links, was in der Fahrradstraße weitestgehend vermieden werden sollte. Mit dem Aufheben der Tempo-30-Zone wird der Kreuzungsbereich rechtlich eindeutig geregelt.

Die Vorfahrtsregelung

An die Stadtverwaltung wurde von vielen Bürgerinnen und Bürgern ebenfalls die Frage herangetragen, weshalb die Fahrradstraße keine Vorfahrtsstraße ist. Um als Vorfahrtsstraße ausgewiesen zu werden, müssten die Goethestraße und die Darmstädter Straße wesentliche Hauptverkehrsstraßen für den innerörtlichen Verkehr sein. Dazu müssten sie beispielsweise zentrale Ziele im Stadtgebiet verbinden, was jedoch nicht der Fall ist. Daher konnte die Fahrradstraße an dieser Stelle keine Vorfahrtsstraße werden.

Um dennoch weitestgehend eine Vorfahrt in der Fahrradstraße herzustellen, wurden Vorfahrtsschilder („Raketen“) aufgestellt. Nach Straßenverkehrsordnung können diese jedoch nicht häufiger als drei Mal hintereinander an Kreuzungen und Einmündungen verwendet werden. Das ist nur dann möglich, wenn Busse durch diese Straßen fahren. Daher gilt an der Freiligrathstraße und der Fichtestraße rechts vor links. Um die geänderte Vorfahrt zu verdeutlichen wurden zusätzlich zur Beschilderung Markierungen in Form von kleinen Dreiecken („Haifischzähnen“) aufgebracht.

„Anders konnte die Vorfahrt in der Fahrradstraße leider nicht geregelt werden. Wir hätten uns das auch anders gewünscht. Aber die Straßenverkehrsordnung lässt bislang keine andere Möglichkeit zu“, betont Bürgermeister Geza Krebs-Wetzl.

Wie in der Straßenverkehrsordnung vorgeschrieben, wurde die in der Griesheimer Fahrradstraße bestehende Beschilderung beziehungsweise Vorfahrtsregelung von der Straßenverkehrsbehörde sowie von der Polizei geprüft und entsprechend abgenommen. Zudem wurde ein verpflichtender „Planungs-Check Nahmobilität“ durch die Hochschule Darmstadt durchgeführt und sehr positiv bewertet.

Weitere Informationen zur Fahrradstraße und die ausführlichen Regeln finden Interessierte unter https://www.griesheim.de/gewerbe-verkehr/radverkehr/fahrradstrasse oder https://griesheim-gestalten.de/page/fahrradstrasse.

(Text: PM Stadt Greisheim)