Die Veterinärbehörde des Ordnungsamts kündigt Aufstallpflicht an und fordert konsequente Einhaltung der vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen
Das Veterinärwesen des Frankfurter Ordnungsamtes wird am kommenden Dienstag, 18. November, im Amtsblatt der Stadt Frankfurt eine Tierseuchenbehördliche Allgemeinverfügung zum Schutz vor der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI) vom Subtyp H5N1 für das gesamte Stadtgebiet erlassen. Hintergrund hierfür ist, dass die aviäre Influenza – umgangssprachlich auch Geflügelpest oder Vogelgrippe genannt – bei Wildvögeln in verschiedenen Frankfurter Stadtteilen bestätigt wurde. Die Aufstallpflicht ist eine behördliche Anordnung, die Tierhalterinnen und Tierhalter dazu verpflichtet, Nutztiere wie Geflügel in geschlossenen Ställen oder unter speziellen Schutzvorrichtungen zu halten, um eine Ausbreitung von Tierseuchen zu verhindern.
Aufstallpflicht als Schutz
Frankfurter Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter werden in der Allgemeinverfügung zu einer konsequenten Einhaltung der vorgeschriebenen Biosicherheitsmaßnahmen ver-pflichtet, um ihre Betriebe vor dem Eintrag des Influenzavirus zu schützen. Ziel ist es, den direkten und indirekten Kontakt von Haus- und Wildvögeln zu vermeiden. Dies soll durch die verhängte Aufstallpflicht für Geflügel und andere gehaltene Vögel empfänglicher Arten erreicht werden.
Weitere Maßnahmen sind beispielsweise, dass Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände für Wildvögel unzugänglich zu lagern sind und die Ställe nur mit betriebseigener Schutzkleidung einschließlich gereinigtem Schuhwerk betreten werden dürfen. Das Verbot des Verbringens von Geflügel aus Risikogebieten zu Veranstaltungen, das Verbot von Geflügelbörsen und -märkten sowie die Einschränkungen der Abgabe von Geflügel im Reisegewerbe sollen der Unterbrechung von Infektionsketten und der Verhinderung einer Einschleppung in Betriebe dienen. Die Allgemeinverfügung ist bereits vorab unter frankfurt.de/vogelgrippe einsehbar.
Friedrich-Loeffler-Institut (FLI): hohes Risiko
Mit dem Herbstzug von Wildvögeln wurde das Virus der hochpathogenen aviären Influenza (HPAIV) vom Subtyp H5N1 großflächig eingetragen und wird seit Ende September wieder vermehrt in der Wildvogelpopulation und in Hausgeflügelhaltungen in Deutschland nachgewiesen. Die Zahl der tot aufgefundenen Wildvögel spiegelt dabei nicht die tatsächliche Viruslast in der Wildvogelpopulation wider, da viele Wasservögel das Virus ausscheiden, ohne schwer zu erkranken. Die aktuell auffällig hohen Sterblichkeitsraten bei den sehr empfänglichen Kranichen, welche sich vermutlich bei infizierten Wildenten oder -gänsen angesteckt und das Virus innerhalb ihrer Population weitergegeben haben, sind ein Anzeiger für eine hohe Viruslast in den ziehenden Wasservogelpopulationen.
In der aktuellen Risikoeinschätzung vom 6. November stuft das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) das Risiko des Eintrags, der Aus- und Weiterverbreitung von HPAI H5-Viren in wild lebenden Wasservogelpopulationen innerhalb Deutschlands sowie das Risiko von HPAIV H5-Einträgen in deutsche Geflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln als hoch ein. Das FLI rät Geflügelhalterinnen und -haltern, eine Risikoanalyse des eigenen Betriebs durchzuführen: Startseite – Risikoampel Universität Vechta
Hintergrund
Die Übertragung und Ausbreitung der Viren findet durch direkten Kontakt der Vögel untereinander sowie durch indirekten Kontakt über infektiösen Kot statt. Sollte die Geflügelpest in einem Geflügelbestand nachgewiesen werden, müssen alle Tiere des Bestandes getötet werden. Die Veterinärbehörde im Ordnungsamt rät daher allen Geflügelhalterinnen und -haltern, die Biosicherheitsmaßnahmen in den Geflügel-haltungen strikt einzuhalten. Geflügelhaltende sollten sich hinsichtlich einer erhöhten Sterblichkeit der Tiere im Bestand oder bei merklich reduzierter Aktivität der Tiere umgehend an die Veterinärbehörde im Ordnungsamt wenden. Bürgerinnen und Bürger, die tote und kranke Tiere, beispielsweise Schwäne, Enten oder Gänse finden, sollten dies ebenfalls so schnell wie möglich der Veterinärbehörde melden.
Trotz einer geringen Wahrscheinlichkeit einer Übertragung auf den Menschen, die zum Beispiel bei intensivem Kontakt möglich ist, sollten ansteckungsverdächtige Tiere nicht mit bloßen Händen angefasst werden.
Weitere Informationen finden sich unter frankfurt.de/vogelgrippe.
(Text: PM Stadt Frankfurt)

