Allgemeinverfügung regelt und erleichtert den Umgang mit kranken Tieren
Tausende Zugvögel machen sich derzeit auf ihren Weg in den Süden und legen auch eine Rast in Südhessen ein. In diesem Jahr wird der Vogelzug von einem ernsten Hintergrund überschattet: Unter den rastenden Zugvögeln wurden in mehreren südhessischen Landkreisen Fälle der Vogelgrippe (Aviäre Influenza) festgestellt.
Um eine weitere Ausbreitung der sich dynamisch entwickelnden Tierseuche zu verhindern und ein schnelles Handeln der örtlichen Kräfte zu ermöglichen, hat das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt mit einer Allgemeinverfügung einen klaren Handlungsrahmen für den Umgang mit erkrankten oder verendeten Wildvögeln festgelegt.
Einsatzkräfte der zuständigen Veterinärämter der südhessischen Landkreise und die örtlichen Gefahrenabwehrbehörden sind nun befugt, Kadaverbergungen- und Nachsuchen in Schutzgebieten ohne gesonderte Abstimmung mit den Schutzgebietsverwaltungen durchzuführen. Sie können dabei unbürokratisch moderne Drohnentechnik zur Suche nach erkrankten und toten Tieren einsetzen. Auch ist es den jeweiligen Jagdausübungsberechtigten nun erlaubt, erkrankte und potentiell mit dem Virus infizierte Kraniche und Singschwäne von ihrem Leid zu erlösen. Dies dient ebenfalls dem Zweck, eine weitere Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern. Bei Annäherung an verendete oder erkrankte Tiere sollen bestehende Wege und Zugänge so weit wie möglich genutzt werden, um Pflanzen, Böden und Tierwelt zu schonen. Fahrzeuge dürfen nur auf ausgewiesenen Wegen oder Parkflächen abgestellt werden. Bergungsarbeiten sollen zeitnah, jedoch vor 16 Uhr erfolgen, um Ruhestörungen rastender Vogelgruppen zu vermeiden. Die Zahl der Einsätze im Gelände ist auf das notwendige Minimum zu begrenzen.
Zur Zwischenlagerung und zum Abtransport verendeter Tiere dürfen die Einsatzkräfte offizielle Rettungspunkte, Parkplätze oder geeignete Wegabschnitte nutzen. Dort können Container oder Sammelbehälter ohne gesonderte Abstimmung mit dem Schutzgebietsmanagement aufgestellt werden.
(Text: PM Regierungspräsidium (RP) Darmstadt)

