Parken ausschließlich für PKW
In der Laufacher Straße, im östlichen Spessartviertel in Dietzenbach, wird der Verkehrsraum neu geordnet: Künftig dürfen in den Parkbuchten an der Straße – und zwar auf beiden Straßenseiten entlang der Grünfläche am Brückwiesenweg – ausschließlich als Pkw zugelassene Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen parken. Das heißt, dass dort das Parken oder längerfristige Abstellen für größere Transporter, Wohnwagen, Anhänger und als Lkw zugelassene Fahrzeuge nicht mehr erlaubt ist.
Bei der Stadtverwaltung häuften sich die Beschwerden über die Parksituation und unübersichtliche Bereiche in der Laufacher Straße. Anwohnerinnen und Anwohner monierten die zahlreichen großen Transporter oder Sprinter: Diese wurden zuhauf dort in den Buchten entlang der Straße geparkt, teilweise über eine lange Dauer, teilweise blockierten sie mehrere Plätze. Und sie ragten aufgrund ihrer Länge in den Straßenraum, womit nicht nur schlechte Sicht gegeben, sondern auch ein schlechterer Verkehrsfluss und häufiges Ausweichen nötig war – das birgt zusätzliche Gefahren für alle Verkehrsteilnehmenden. Der Dietzenbacher Ausländerbeirat hatte die Bitte zur Prüfung der dortigen Situation Ende Juni in die Stadtverordnetenversammlung mitgebracht. Dort entstand auch der politische Wunsch mit der Zielformulierung, den öffentlichen Verkehrsraum neu zu ordnen.
Nach Ortsbegehungen und Anhörungen hat die städtische Straßenverkehrsbehörde nun in der Laufacher Straße die Regelung „Parken nur für Pkw“ angeordnet – so wie bestehend an anderen Stellen im Stadtgebiet, an denen ein höherer Aufenthaltscharakter entstehen, der individuelle Nahverkehr geschützt sowie das Dauerparken von Wohnwagen, Transportern oder Anhängern verhindert werden soll.
„Wir sorgen mit dem aktuellen Beispiel in der Laufacher Straße für einen geregelteren Verkehrsfluss und Parkraum sowie für eine bessere Übersicht für alle Verkehrsteilnehmer, vom Fußgänger über den Rad- und Motorradfahrer bis hin zum Autofahrer“, berichtet Bürgermeister Dr. Dieter Lang. Er ergänzt: „Gleichzeitig ist der Sicherheitsaspekt entscheidend, zum Beispiel bei Einsätzen von Rettungskräften: Die Zufahrten zu den Häusern dürfen nicht von Fahrzeugen versperrt werden, die aufgrund großer Transporter in den Parkbuchten dorthin ausweichen. Parkverstöße an diesen Stellen sowie beim neu eingerichteten Pkw-Parken werden wir ahnden, um die Wichtigkeit dieser Entscheidung zu untermauern.“ Schon beim damaligen Bau der Hochhäuser habe es die Vorgabe gegeben, ausreichend Stellplätze auf dem zugehörigen Parkdeck dahinter zu schaffen – „diese sind auch zu nutzen“, so Lang.
In den nächsten Tagen wird der entsprechende Parkbereich in der Laufacher Straße von den Städtischen Betrieben Dietzenbach mit neuen Beschilderungen versehen: Diese weisen dann eindeutig das „Parken nur für Pkw“ aus. Verstöße durch zuwider geparkte Fahrzeuge oder dauerhaftes Abstellen von Wohnwagen und Anhängern werden künftig von der Ordnungsbehörde geahndet.
(Text: PM Kreisstadt Dietzenbach)

