Tag der Kinderrechte: Kinder mit schweren Erkrankungen sehen

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(Symbolfoto: HolgersFotografie auf Pixabay)

Am Tag der Kinderrechte rückt der Ambulante Kinder- und Jugendhospizdienst Frankfurt Kinderrechte und Kinderschutz in den Mittelpunkt. Wie kann in der Kinderhospizarbeit sichergestellt werden, dass erkrankte Kinder nicht nur medizinisch versorgt, sondern auch in ihren Rechten gestärkt werden?


Am 20. November ist der Internationale Tag der Kinderrechte. Ein Tag, der uns daran erinnert, dass alle Kinder ein Recht auf Schutz, Teilhabe und Würde haben – auch und gerade Kinder mit lebensverkürzenden oder lebensbedrohlichen Erkrankungen. Sie brauchen nicht nur medizinische und pflegerische Versorgung, sondern auch das Wissen um ihre Rechte und die Sicherheit, dass diese Rechte geachtet werden.

Bereits am 5. November hat das Netzwerk Kinderhospiz- und Palliativversorgung Südhessen im Rahmen einer Forumsveranstaltung intensiv darüber diskutiert, wie Kinderrechte und Kinderschutz im palliativen und hospizlichen Kontext gestärkt werden können. Dank der finanziellen Unterstützung der Stiftung Bärenherz Wiesbaden für die Veranstaltung konnten sich das Kinderpalliativteam Südhessen, die ambulanten Kinder- und Jugendhospizdienste Frankfurt, Hanau und Bad Homburg (Deutscher Kinderhospizverein e.V.), sowie die Malteser wurde ein wertvoller Raum für Information und Vernetzung geschaffen. Die hessische Landesbeauftragte für Kinder- und Jugendrechte, Miriam Zeleke, und Christiane Treue vom Kinderschutzbund Darmstadt, unterstrichen die Bedeutung einer konsequenten Umsetzung von Kinderrechten in allen Bereichen der Versorgung in ihren Vorträgen.

„Kinder mit lebensverkürzenden Erkrankungen gehören einer besonders vulnerablen Gruppe an. Es ist unsere Aufgabe, ihnen nicht nur Fürsorge, sondern auch eine Stimme zu geben und zuzuhören. Kinderrechte müssen in der Kinderhospizarbeit selbstverständlich sein“, betont Dr. Angela Reither-Möschter, Koordinationsfachkraft beim Ambulanten Kinder- und Jugendhospizdienst Frankfurt/Rhein-Main.

Der AKHD Frankfurt/Rhein-Main gehört zum Deutschen Kinderhospizverein, der gerade für alle seine Bereiche ein verbindliches Kinderrechte- und -schutzkonzept erstellt, das für alle Begleitungen und Angebote gelten soll und für alle Mitarbeitenden bindend sein wird. Der Kinderschutzbegriff wird dabei bewusst erweitert: Neben Kindern und Jugendlichen werden auch junge Erwachsene bis etwa 27 Jahre einbezogen, da sie sich häufig weiterhin in einer vulnerablen Situation befinden. Schon bei der Erstellung des Konzepts wird wichtig, wie zentral dem DKHV e.V. die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, mit oder ohne Erkrankung ist: Sie wurden ebenfalls in die Entwicklung von Botschaften und Strukturen miteinbezogen, um ihre Perspektive zu berücksichtigen. Werte wie Grenzwahrung, Schutz vor Machtmissbrauch und die Wahrung der Persönlichkeit sind dabei handlungsleitend. Dieses Jahr wurden Kinderrechte und Kinderschutz in die Satzung des DKHV e.V. aufgenommen.

Die Diskussion am 5. November machte deutlich, dass es nicht ausreicht, Kinderrechte theoretisch zu verankern – sie müssen praktisch gelebt werden. Das bedeutet, Fachkräfte in der Hospiz- und Palliativversorgung zu sensibilisieren und zu schulen, Strukturen zu schaffen, die Mitsprache und Beteiligung ermöglichen, und die Vernetzung von medizinischer, psychosozialer und rechtlicher Expertise weiter auszubauen. Nur so kann sichergestellt werden, dass Kinder mit schweren Erkrankungen sichtbar bleiben und in ihrer Würde und ihren Rechten gestärkt werden.

Kinder mit lebensverkürzenden Erkrankungen sind starke Persönlichkeiten mit eigenen Wünschen und Bedürfnissen. Es liegt an uns allen, ihnen zuzuhören und ihrer Stimme Gewicht zu geben.

(Text: PM Ambulanter Kinder- und Jugendhospizdienst (AKHD) Frankfurt/Rhein-Main)