Wie bereits alle anderen Großstädte in Hessen beabsichtigt auch die Stadt Offenbach die Einführung einer Abgabe auf Übernachtungen in Offenbacher Beherbergungsbetrieben. Für Ortsfremde, die in Offenbacher Hotels nächtigen, soll ab dem kommenden Jahr ein Tourismusbeitrag von voraussichtlich 2 Euro pro Person und Übernachtung erhoben werden. Stadtkämmerer Martin Wilhelm erläutert: „Ursprünglich hatten wir eine Übernachtungssteuer ab 2026 geplant. Nach einem sehr konstruktiven Austausch mit der IHK Offenbach und dem DEHOGA in Hessen haben wir uns nun dafür entschieden, stattdessen eine Tourismusabgabe einzuführen. Eine solche Abgabe reduziert den Aufwand für die Hotels und stellt sicher, dass die Einnahmen ausschließlich für Kultur, Freizeit, Grünflächen und touristische Infrastruktur unserer Stadt zugutekommen.“ Insgesamt rechnet die Stadt mit jährlichen Einnahmen in Höhe von 1,3 Millionen Euro, die den defizitären Haushalt der Stadt entlasten. „Wir haben uns entschieden, die Abgabe einzuführen, um die Einnahmesituation der Stadt zu verbessern, ohne dass die Offenbacher Bürgerinnen und Bürger vor Ort dafür zahlen müssen“, erläutert Wilhelm weiter.
Die Einführung einer Tourismusabgabe ist an zwei Bedingungen geknüpft: Rechtlich muss die Stadt Offenbach dafür zuerst vom Land Hessen offiziell als „Tourismusort“ eingeordnet werden. Der entsprechende Antrag der Stadt wurde im Oktober beim Regierungspräsidium Kassel eingereicht. Die abschließende Entscheidung liegt beim zuständigen Hessischen Wirtschaftsministerium und wird für Anfang 2026 erwartet. Darüber hinaus muss die Stadt eine Satzung zur Erhebung einer Tourismusabgabe aufstellen: „Wir möchten diese Satzung in Erwartung der finalen Entscheidung bereits jetzt ausarbeiten, um sie nach einer positiven Entscheidung des Ministeriums umgehend beschließen lassen zu können. Ziel ist es, den Tourismusbeitrag möglichst zum 1. April 2026 einführen zu können. Für dieses Vorgehen bittet der Magistrat die Stadtverordneten in ihrer Dezembersitzung um Zustimmung“, so Wilhelm.
Für Gisbert J. Kern, Hauptgeschäftsführer des Hotel- und Gastronomieverbandes DEHOGA Hessen, war die enge Zusammenarbeit und Abstimmung im Vorfeld ein wichtiger Baustein. „Für die Beherbergungsbetriebe vor Ort und die Gäste ist die Einführung einer neuen Gebühr oder Abgabe eine Herausforderung. Wir bedanken uns bei der Stadt Offenbach, dass wir von Anfang an miteinbezogen und unsere Argumente und Perspektiven für die Stärkung des Tourismus berücksichtigt wurden.“
Auch die Industrie- und Handelskammer Offenbach am Main hat den Prozess begleitet. Geschäftsführer Frank Achenbach kennt die Anliegen aller Beteiligten gut. „Die Finanzsituation Offenbachs ist äußerst schwierig. Vor diesem Hintergrund ist eine Beteiligung der Gäste an der Finanzierung der Offenbacher Infrastruktur nachvollziehbar. Gut ist, dass die Stadt einen für die Hoteliers möglichst bürokratiearmen Prozess einführen will. Vertrauensvoll und mit großer Offenheit wurden mit allen Beteiligten gemeinsam eine gute und tragfähige Lösung entwickelt.“
Hintergrund
Angesichts der finanziellen Situation der Kommunen erheben immer mehr Städte und Gemeinden eine „Übernachtungssteuer“ oder einen Tourismusbeitrag. Während eine „Übernachtungssteuer“ im Rahmen des kommunalen Satzungsrechts eigenständig erhoben werden kann und wie andere Steuern nicht zweckgebunden ist, müssen hessische Kommunen für die Einführung einer Tourismusabgabe oder Kurtaxe zunächst entsprechend als Kur-, Erholungs- oder Tourismusort vom Land anerkannt sein. Die Einnahmen aus dieser Abgabe müssen in die Schaffung, Erweiterung, Unterhaltung und Vermarktung der zu Kur-, Erholungs- und sonstigen Fremdenverkehrszwecken bereitgestellten Einrichtungen und für diesen Zweck durchgeführte Veranstaltungen verwendet werden.
Um als Tourismusort prädikatisiert zu werden, muss eine Kommune die entsprechende touristische Infrastruktur nachweisen, die wie im Fall Offenbach überregional bedeutsame Einrichtungen wie Museen (Deutsches Ledermuseum – DLM, Klingspor Museum, Haus der Stadtgeschichte, Scape, Wetterpark Offenbach, Digital Retro Park), Veranstaltungshäuser (Capitol und Stadthalle) sowie geeignete Angebote zur Naherholung (Ausflugsmöglichkeiten, Grünflächen, Rad- und Wanderwege, vielfältiges gastronomisches Angebot) umfassen. Als weiteres hartes Kriterium gilt, dass die Gästeübernachtungen in der Regel das Zweifache der Einwohnerzahl übersteigen müssen. Mit seinen – nach Zensus-Angaben – rund 130.000 Einwohnerinnen und Einwohnern übertrifft Offenbach diese Vorgabe seit Jahren deutlich: Allein 2024 verzeichnete das Statistische Landesamt insgesamt rund 324.000 Ankünfte von Gästen und 625.000 Übernachtungen in Offenbacher Beherbergungsbetrieben.
Frankfurt am Main erhebt seit 2018 einen Tourismusbeitrag von derzeit zwei Euro pro Person und Übernachtung. Dieselbe Summe ist seit April 2024 für Übernachtungen in Fulda fällig. Wiesbaden verlangt seit 2024 eine Kurtaxe von fünf Euro pro Person und Aufenthaltstag. In Darmstadt wird seit Januar 2023 für jede Übernachtung eine Steuer in Höhe von zwei Prozent der Netto-Übernachtungskosten erhoben. In Kassel beträgt die im Juli 2025 eingeführte Steuer fünf Prozent der Netto-Übernachtungskosten.
(Text: PM Stadt Offenbach)

