Mit zwei Allgemeinverfügungen untersagt die Stadt Frankfurt am Main in der Silvesternacht das Abbrennen von Feuerwerk auf dem Eisernen Steg und dessen Brückenköpfen sowie auf der Zeil inklusive Konstablerwache und Hauptwache. Ziel der Regelungen ist es, die oftmals dicht gedrängten Menschenmengen auf dem Eisernen Steg wirksam vor Verletzungen durch Gedränge und Feuerwerkskörper zu schützen. Auch auf der Zeil kam es in der Vergangenheit zur Jahreswende vermehrt zu Polizeieinsätzen, weshalb die Stadt den Jahreswechsel dort durch ein Feuerwerksverbot sicherer gestalten möchte.
Regelungen für den Eisernen Steg
Die Regelungen für den Eisernen Steg gelten von Mittwoch, 31. Dezember, 20 Uhr, bis Donnerstag, 1. Januar 2026, 3 Uhr. In dieser Zeit ist das Mitführen und Abbrennen von Feuerwerk der Kategorie F2 und höher (unter anderem Raketen, Böller, Kanonenschläge, Feuerwerksbatterien) ebenso untersagt wie das Bereitstellen und Zünden von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie T1 und T2, etwa bengalische Fackeln und Lichter, Feuerfontänen oder Raketentreibsätze.
Darüber hinaus dürfen Taschen, Tüten und sonstige Behältnisse mit einem Fassungsvermögen von mehr als drei Litern in dieser Zeit nicht auf die Brücke oder ihre Zugänge mitgenommen werden.
Zur Durchsetzung des Verbots wird der Eiserne Steg von beiden Seiten kontrolliert. Sollte es zu einer Überlastung durch zu große Menschenansammlungen kommen, kann die Brücke kurzfristig gesperrt werden.
Regelungen für die Zeil
Für die Zeil tritt das Feuerwerksverbot am Mittwoch, 31. Dezember, um 20 Uhr in Kraft und gilt bis Donnerstag, 1. Januar 2026, um 6 Uhr. Hier sind sowohl das Abbrennen als auch das offene Bereithalten pyrotechnischer Gegenstände der Kategorie F2 untersagt. Diese Regelung gilt auch für die Konstablerwache und die Hauptwache.
Weitere gesetzliche Beschränkungen
Zusätzlich ist das Abbrennen von Feuerwerk in anderen Teilen Frankfurts aufgrund erhöhter Brandgefahr grundsätzlich durch die bundesweit geltende „Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz“ verboten. Dies betrifft insbesondere Zonen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern sowie Kinder- und Altersheimen. Gleiches gilt für brandempfindliche Gebäude und Anlagen wie Fachwerkhäuser, den Frankfurter Zoo oder den Frankfurter Stadtwald. Innerhalb eines Abstands von mindestens 200 Metern zu diesen Einrichtungen ist das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk untersagt.
Kontrollen und Verkehrshinweise
Die Landes- und Stadtpolizei werden die Einhaltung der Regelungen verstärkt kontrollieren und festgestellte Verstöße konsequent und verhältnismäßig ahnden.
Wegen umfangreicher Verkehrssperrungen nördlich und südlich des Mains ist zudem mit erheblichen Verkehrsbehinderungen zu rechnen. Es wird empfohlen, diesen Bereich weiträumig zu umfahren und öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen.
Die vollständigen Allgemeinverfügungen sind im Amtsblatt der Stadt Frankfurt am Main von Dienstag, 2. Dezember, Seiten 880 und 881, veröffentlicht.
(Text: PM Stadt Frankfurt)

