Kreis Offenbach: Führerschein bequem online umtauschen

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Symbolbild Führerschein der Bundesrepublik Deutschland (Foto: Pixabay)

Ab sofort können Bürgerinnen und Bürger im Kreis Offenbach ihren alten Führerschein online in den neuen EU-Kartenführerschein umtauschen. Der neue digitale Service der Fahrerlaubnisbehörde macht den Umtausch einfacher, schneller und bequemer: Der Antrag kann online gestellt werden. Nach der Bearbeitung muss der neue Führerschein lediglich in der Fahrerlaubnisbehörde abgeholt werden.


Wer noch einen alten Führerschein besitzt, ist verpflichtet, diesen spätestens in den kommenden Jahren gegen das EU-einheitliche Scheckkartenformat eintauschen. Die Umtauschfristen richten sich nach dem Geburts- oder Ausstellungsjahr. Wer die Frist verpasst, riskiert ein Bußgeld. Damit der Pflichtumtausch möglichst bequem und zeitsparend verläuft, bietet der Kreis Offenbach ab sofort eine vollständig digitale Beantragung über das landesweite Online-Portal an. Der Weg zum Amt entfällt damit für die Antragstellung, nur die Aushändigung des neuen Dokuments muss aus rechtlichen Gründen persönlich erfolgen.

Voraussetzung für die digitale Antragstellung ist ein Hauptwohnsitz im Kreis Offenbach. Zudem darf der Führerschein nicht als verloren oder gestohlen gemeldet sein. Benötigt werden außerdem ein gültiger Ausweis oder Reisepass, ein aktuelles biometrisches Passfoto sowie der bisherige Führerschein. Diese Dokumente können als Bilddateien hochgeladen oder mithilfe der Selfie-Funktion des Smartphones erfasst werden. Eine gültige E-Mail-Adresse ist ebenfalls erforderlich, um Rückfragen oder Abholbenachrichtigungen zuzustellen. Die Gebühr in Höhe von 26,50 Euro kann bequem online über ein ePayment-System beglichen werden.

Wer muss wann umtauschen? Für die sogenannten Papierführerscheine im rosafarbenen oder grauen Format ist das Geburtsjahr entscheidend. Für die Jahrgänge 1953 bis 1971 ist die Umtauschfrist bereits abgelaufen. Wer noch seinen alten Papierführerschein besitzt, sollte den Pflichtumtausch zeitnah nachholen. Wer vor 1953 geboren wurde, muss den Umtausch bis zum 19. Januar 2033 erledigen – unabhängig vom Ausstellungsjahr.

Bei Kartenführerscheinen, die ab dem 1. Januar 1999 ausgestellt wurden, ist das Ausstellungsjahr ausschlaggebend. Auch diese Führerscheine sind nur noch bis zu einem bestimmten Stichtag gültig. So müssen Kartenführerscheine aus den Jahren 1999 bis 2001 bis spätestens zum 19. Januar 2026 erneuert werden. Die Fristen verlängern sich gestaffelt bis zum 19. Januar 2033 für Dokumente, die bis zum 18. Januar 2013 ausgestellt wurden. Zu beachten ist, dass alle neuen Führerscheine nur eine Gültigkeit von 15 Jahren haben. Danach müssen sie – ähnlich wie Personalausweise – erneut beantragt werden. Die Fahrberechtigung selbst bleibt davon unberührt, solange keine medizinischen oder rechtlichen Gründe dagegensprechen.

Der vollständig digitale Antrag auf dem zentralen Landesportal ist über www.kreis-offenbach.de/Online-Antrag-Pflichtumtausch/ erreichbar. Auf dem Portal werden alle erforderlichen Schritte erläutert und die Userinnen und User verständlich durch den Antrag geführt. Weitere Informationen gibt es bei der Fahrerlaubnisbehörde, Telefon 06074 8180-0 oder E-Mail an fuehrerscheinstelle@kreis-offenbach.de.

(Text: PM PP Kreis Offenbach)