Da seit einigen Wochen keine weiteren Ausbrüche der Geflügelpest im Kreis Bergstraße aufgetreten sind und damit das Risiko der Einschleppung des Virus in die Geflügelbestände gesunken ist, wird der Kreis die Allgemeinverfügung vom 30. Oktober 2025 (Aufstallungspflicht, Verbot von Veranstaltungen, Abgabe von Geflügel im Reisegewerbe, Biosicherheitsmaßnahmen) aufheben.
Geflügel muss daher nach Bekanntgabe der Allgemeinverfügung zur Aufhebung nicht mehr in Ställen oder besonders geschützten Vorrichtungen untergebracht werden.
Der letzte Ausbruch der Geflügelpest im Kreisgebiet wurde bei zwei verendeten Gänsen (Graugans, Kanadagans) in Biblis am 26. November 2025 amtlich festgestellt.
Tierhalter sind für die Gesundheit der von ihnen gehaltenen Tiere und für die Minimierung des Risikos hinsichtlich der Ausbreitung von Seuchen verantwortlich. Sie haben daher zu diesem Zweck geeignete Maßnahmen zum Schutz vor biologischen Gefahren zu ergreifen. Daher werden die Tierhalter eindringlich gebeten, auch weiterhin die einschlägig empfohlenen Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten.
Die Verfügung zur Aufhebung der Schutzmaßnahmen unter https://www.kreis-bergstrasse.de/aktuelles-veroeffentlichungen/amtliche-bekanntmachungen/.
Zusätzlich finden Sie zahlreiche Informationen rund um die Geflügelpest auf der Seite des Hessischen Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt, Weinbau, Forsten, Jagd und Heimat unter https://landwirtschaft.hessen.de/Tierschutz-und-Tierseuchen/Tierseuchen/Gefluegelpest.
Zusätzliche Informationen finden Sie ebenfalls auf der Homepage des Kreises Bergstraße unter https://www.kreis-bergstrasse.de/unser-buergerservice/gesundheit-und-verbraucherschutz/veterinaerwesen-und-verbraucherschutz/tiergesundheit/gefluegelpest/.
Bei weiteren Fragen steht die Abteilung für Veterinärwesen und Verbraucherschutz des Kreises Bergstraße, Odenwaldstr. 5, 64646 Heppenheim, Tel. 06252 / 15 59 77, vetamt@kreis-bergstrasse.de gerne zur Verfügung.
(Text: PM Kreis Bergstraße)

