In den Wintermonaten haben Vögel einen besonders hohen Energiebedarf. Durch die Bereitstellung von Futter kann den Tieren insbesondere bei Schnee und starkem Frost geholfen werden. Dabei kommt es auf das richtige Futter an. Sonnenblumenkerne und energiereiche Samenmischungen eignen sich besonders für Meisen, Finken und Sperlinge. Fettfutter wie Meisenknödel ohne Netz ist ideal für Allesfresser wie Meisen, Spechte und Kleiber. Amseln oder Rotkehlchen bevorzugen dagegen Rosinen, Obst und Haferflocken, die am besten in Bodennähe angeboten werden sollten.
Bürgermeisterin und Naturschutzdezernentin Sabine Groß betont die Bedeutung des praktischen Engagements für den Artenschutz: „Das Umweltamt hat die Vereinigung für Vogel- und Naturschutz Offenbach am Main (VfVNO) auch in diesem Winter erneut mit einer Futterspende unterstützt. Der Verein freut sich über weitere Futterspenden – eine gute Gelegenheit für Menschen ohne eigenen Garten, sich dennoch aktiv für den Vogelschutz zu engagieren.“
Brutzeit ab 1. März beachten
Mit den länger werdenden Tagen beginnen die Vögel vermehrt nach passenden Partnern und nach einem geeigneten Platz für den Nachwuchs zu suchen. Am 1. März beginnt die Vogelbrutzeit.
Vögel, die nicht in Baumhöhlen oder in Gebäudenischen nisten, errichten ihre Nester im Geäst der Bäume, in dichten Gebüschen oder in den Hecken der Gärten.
Wiebke Fiebig vom Amt für Umwelt und Klima erläutert: „Während dieser besonderen Zeit ist es wichtig, dass die Vögel in Ruhe ihrem Nestbau- und dem Brutgeschäft nachgehen können. Bei der Jungenaufzucht kann es durch Störungen im Umfeld des Nestes durch Lärm oder Aktivitäten dazu kommen, dass das Gelege zerstört oder aufgegeben wird oder die Nestlinge zu Schaden kommen.“
Gemäß dem Bundesnaturschutzgesetz stehen alle Wildtiere unter Schutz und dürfen nicht ohne vernünftigen Grund beunruhigt, gefangen, verletzt oder getötet werden. Für besonders oder streng geschützte Tierarten gibt es noch strengere Schutzvorschriften. Als besonders geschützt gelten alle europäischen Vogelarten. Für sie gilt durch den erweiterten Schutz auch, dass sie zum Beispiel während der Brut- und Aufzuchtszeit nicht erheblich gestört werden dürfen.
Rückschnitt von Hecken, Sträuchern und anderen Gehölzen nur bis 28. Februar
Um dem vorzubeugen, ist das Beseitigen oder der starke Rückschnitt von Hecken, Sträuchern und anderen Gehölzen nach dem Bundesnaturschutzgesetz immer nur bis zum 28. bzw. 29. Februar erlaubt. Zwischen dem 1. März bis zum 30. September ist es Garten- und Hausbesitzern verboten, diese Maßnahmen durchzuführen. Zulässig sind in dieser Zeit nur schonende Pflegeschnitte sowie absolut unvermeidbare Maßnahmen zur Beseitigung von Sicht- und Verkehrshindernissen an Straßen und Wegen. Diese Regelung gilt auch für Bäume außerhalb von Gärten beziehungsweise gepflegten Anlagen.
Für Bäume in Gärten oder in gepflegten Anlagen im bebauten Stadtgebiet von Offenbach gelten die Regelungen der Satzung zum Schutz der Grünbestände. Diese besagen, dass Laub- und Nadelbäume mit einem Stammumfang von 60 Zentimeter beziehungsweise 120 Zentimeter in einem Meter Höhe unter besonderem Schutz stehen. Eine Beseitigung oder Rückschnitte dürfen nur mit Genehmigung und grundsätzlich nicht zwischen dem 15. März und dem 31. Juli erfolgen. Es wird jedoch für alle Bäume empfohlen, die Schutzzeit vom 1. März bis 30. September einzuhalten. Denn die Regelungen zum Schutz von Vögeln und ihren Bruten sind wichtig und stets zu beachten. Nach der Satzung sind zudem Laubgebüsche und Hecken ab einer Fläche von 30 Quadratmeter geschützt, sodass diese nur mit Genehmigung zurückgeschnitten oder beseitigt werden dürfen.
Anträge zur Beseitigung von Grünbeständen noch bis 30.Januar möglich
Anträge zur Beseitigung von Grünbeständen für Arbeiten, die noch vor Beginn der Vogelbrutzeit 2026 durchgeführt werden sollen, müssen bis spätestens Freitag, 30.Januar, im Amt für Umwelt und Klima eingehen, damit die Bearbeitung sichergestellt werden kann. Anträge für Maßnahmen, die erst nach dem Ende der Vogelbrutzeit umgesetzt werden sollen, können fortlaufend gestellt werden. Eine digitale Antragsstellung ist möglich. Alle Informationen zur Antragsstellung sind im Internet unter https://www.offenbach.de/gruenschutz veröffentlicht.
Wer die Vögel bei ihrer Familienplanung unterstützen möchte, sollte im Februar, spätestens im März, Nistkästen für die beginnende Brutsaison anbringen. Um den Tieren genügend Nahrung wie Beeren oder Insekten zu bieten, ist es wichtig, Gärten vogel- und insektenfreundlich zu gestalten. Heimische Sträucher und Obstbäume, Kletterpflanzen wie Efeu und Wilder Wein, Wildkräuter und Küchenkräuter, und viele ein- und mehrjährige Stauden sind dafür bestens geeignet.
Bei Fragen zu Nistkästen und zur vogelfreundlichen Gestaltung von Gärten steht das Umweltamt beratend zur Seite. Der Kontakt kann per Mail an umweltamt@offenbach.de erfolgen oder telefonisch unter der Rufnummer 069/8065-2557.
(Text: PM Stadt Offenbach)


