Seit inzwischen 100 Tagen ist im Landkreis Darmstadt-Dieburg kein neuer positiver Fall der Afrikanischen Schweinepest (ASP) mehr festgestellt worden. Der zuletzt bestätigte ASP-Fund datiert vom 26. Oktober 2025 und wurde in der Nähe von Groß-Bieberau nachgewiesen.
Aus Sicht des Landkreises ist diese positive Entwicklung kein Zufall, sondern das Ergebnis eines eng abgestimmten und konsequent umgesetzten Maßnahmenpakets. Dazu zählen insbesondere die verstärkte Bejagung des Schwarzwildes, die regelmäßige und systematische Kadaversuche, die konsequente Dokumentation und Weitergabe von Vitalsichtungen an die Jägerschaft sowie die laufende Wartung und Reparatur der ASP-Schutzzäune.
Gemeinsames Vorgehen wirkt
„Die vergangenen 100 Tage zeigen, dass unser gemeinsames Vorgehen wirkt. Dieser Erfolg ist das Ergebnis großer Anstrengungen vieler Beteiligter – von der Jägerschaft über beauftragte Fachfirmen bis hin zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kreisverwaltung“, betont der Vize-Landrat Lutz Köhler. „Gleichzeitig dürfen wir uns davon nicht in falscher Sicherheit wiegen. Die Afrikanische Schweinepest ist nicht verschwunden, und die bestehenden Schutzmaßnahmen bleiben unverzichtbar.“
Ein zentraler Baustein der Seuchenbekämpfung sind die sogenannten weißen Zonen, die der gezielten Unterbrechung möglicher Infektionsketten dienen. Der Zaunbau zur Abgrenzung dieser Bereiche im Landkreis Darmstadt-Dieburg ist abgeschlossen. Aktuell bestehen drei weiße Zonen entlang der Bundesstraßen B26 und B38 sowie entlang der Autobahn A5.
Die ASP-Kadaversuche wird unverändert fortgeführt. In Zusammenarbeit mit der Firma ProSchutz wird das gesamte Kerngebiet des Landkreises Darmstadt-Dieburg weiterhin alle acht bis zehn Wochen mithilfe von Drohnen systematisch auf Kadaver und vitales Schwarzwild abgesucht.
Gültige Allgemeinverfügung weiterhin uneingeschränkt in Kraft
Trotz der seit 100 Tagen ausbleibenden positiven ASP-Funde weist der Landkreis ausdrücklich darauf hin, dass die gültige Allgemeinverfügung weiterhin uneingeschränkt in Kraft ist. Eine Rückstufung oder Aufhebung der ASP-Sperrzonen kann ausschließlich durch die Europäische Union erfolgen – und frühestens dann, wenn mindestens ein Jahr lang kein positiver ASP-Fall mehr festgestellt wurde. Weitere Voraussetzungen sind, dass die weißen Zonen vollständig schwarzwildfrei sind und die Schwarzwildpopulation im übrigen Kreisgebiet deutlich reduziert wird. Eine zeitliche Einschätzung zu einem möglichen Rückstufungsantrag kann derzeit noch nicht gegeben werden.
Für die weißen Zonen steht ein Onlineformular zur 14-tägigen Meldung von Abschüssen zur Verfügung. Der Landkreis bittet die Jägerschaft, dieses Formular regelmäßig zu nutzen. Es ist auf der ASP-Übersichtsseite des Landkreises unter www.ladadi.de/asp zu finden.
Von entscheidender Bedeutung bleibt zudem der intakte Zustand der ASP-Schutzzäune. Beschädigungen können dazu führen, dass Wildschweine – im schlimmsten Fall auch infizierte Tiere – erneut in gesicherte Bereiche einwandern. Der Landkreis appelliert daher an die Bevölkerung, Beschädigungen an den Zäunen zu vermeiden und festgestellte Schäden umgehend zu melden. Auch hierfür steht ein Online-Meldeformular auf der ASP-Übersichtsseite unter www.ladadi.de/asp zur Verfügung.
Der Landkreis Darmstadt-Dieburg wird die eingeschlagenen Maßnahmen konsequent fortführen, um die Afrikanische Schweinepest nachhaltig einzudämmen und langfristig die Voraussetzungen für eine Rückstufung der Sperrzonen zu schaffen.
(Text: PM Landkreis Darmstadt-Dieburg)

