Rodenbach/Messel: Private Fahndungsmaßnahmen führen zu Anzeigen

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(Symbolfoto: FsHH auf Pixabay)

Am Montagabend (2.) kam es durch private Fahndungsmaßnahmen von mehreren Personen im Zusammenhang mit einem Raub in Messel (wir haben berichtet) zu einem Vorfall, der Anzeigen und polizeiliche Ermittlungen zur Folge hatte.


Nach derzeitigem Ermittlungsstand hörte ein aufmerksamer Zeuge gegen 23 Uhr auf der Bundesstraße 45 ein Schussgeräusch und alarmierte im Anschluss die Polizei. Das Geräusch lokalisierte er im Umfeld zweier Fahrzeuge, die sich auf der Bundesstraße in Fahrtrichtung Hanau befanden. Im Rahmen der sofort eingeleiteten Fahndung stellten Polizeistreifen die zwei mutmaßlich involvierten Fahrzeuge in Rodenbach fest, die dort verkehrsbedingt zum Stehen kamen. Noch vor Eintreffen der Streifen soll ein Mann aus einem der Autos ausgestiegen und mit einer Stange auf das andere Fahrzeug geschlagen haben. Letztlich nahmen die Beamten die beteiligten Personen vorläufig fest. Nach ersten Ermittlungen sollen eigenständige Fahndungsmaßnahmen zu dem Vorfall geführt haben, die im Zusammenhang mit dem Raub in Messel stehen. Im Rahmen der Durchsuchung der Autos konnte unter anderem in einem der beteiligten Fahrzeuge eine Schreckschusswaffe festgestellt werden. Die Waffe wurde sichergestellt. Gegen die Beteiligten werden entsprechende Ermittlungsverfahren eingeleitet.

In diesem Zusammenhang warnt die Polizei eindringlich: “Fahndungen sowie Ermittlungen sind ausschließlich Sache der Strafverfolgungsbehörden. Private Fahndungen können polizeiliche Ermittlungen erheblich behindern oder gefährden. Zudem bringt man möglicherweise sich selbst und Dritte in Gefahr. Falsche Verdächtigungen gegenüber einer Person können strafbar sein, etwa als üble Nachrede oder als Verleumdung. Die Polizei bittet solche Handlungen dringend zu unterlassen.”

(Text: PM PP Südhessen)