Leider musste in Höchst im Odenwald festgestellt werden, dass der Biberdamm am Oberhöchster Bach in der Gemarkung Höchst wahrscheinlich mutwillig beschädigt wurde und dadurch der Wasserspiegel des angestauten Wassers erheblich abgesunken war. Der Bereich des Baches dort wurde bereits das zweite Mal durch einen Biber besiedelt. Ob der Damm gezielt oder aus Unkenntnis beschädigt wurde, lässt sich nicht feststellen. Das Ergebnis ist jedoch in beiden Fällen schlecht für das dort entstandene Ökosystem. Nicht nur der Lebensraum des Bibers wird dadurch erheblich beeinträchtigt, sondern auch die in diesem Ökosystem jetzt lebenden weiteren Tiere, Pflanzen und Insekten, die sich dort wieder angesiedelt haben. So wird durch den abgesenkten Wasserspiegel, der im Uferbereich abgelegte Laich, zum Beispiel von Fröschen, dadurch erheblich geschädigt, weil das für dessen Überleben und Entwicklung notwendige Wasser als Grundlage nicht mehr vorhanden ist.
Die Gemeinde Höchst i. Odw. macht darauf aufmerksam, dass § 44 Abs. 1 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) bei widerrechtlicher Entfernung eines Biberdamms Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro vorsieht. In diesem Zusammenhang wird auch darauf hingewiesen, dass durch die sehr gute Zusammenarbeit mit den zuständigen Naturschutzbehörden und dem Naturschutzbund bisher für alle Seiten praktikable Lösungen bei möglichen Beeinträchtigungen gefunden wurden. Wer also durch den Biberdamm eine Beeinträchtigung haben sollte, kann sich gerne bei der Gemeindeverwaltung Höchst melden. Ein gemeinsamer Ortstermin mit allen Beteiligten ist dann immer sinnvoll und hilfreich und wird gerne vereinbart.
(Text: PM Gemeinde Höchst i. Odw.)


