Bei der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) hat der Hochtaunuskreis einen wichtigen Erfolg erreicht: Die bisherige Sperrzone I wird aufgehoben. Der zuständige EU-Ausschuss hat dem Antrag auf Rückzonierung stattgegeben. Für landwirtschaftliche Betriebe sowie die Jägerschaft bedeutet das spürbare Erleichterungen bei den seuchenrechtlichen Vorgaben.
Erster Kreisbeigeordneter Thorsten Schorr: „Wir konnten im Hochtaunuskreis mit einem hochprofessionellen Krisenmanagement unter Leitung unseres Veterinäramtes einen wichtigen Beitrag zur Eindämmung der Afrikanischen Schweinepest leisten. Ich möchte allen danken, die diesen Weg konsequent mitgegangen sind: Neben den Landwirtinnen und Landwirten und der Jägerschaft haben auch die Bürgerinnen und Bürger im Kreis ihren Teil dazu beigetragen, indem sie sich konsequent an die geltenden Regeln gehalten haben.“
Dieses gemeinsame Handeln und die enge Kooperation mit den anderen Landkreisen, dem Regierungspräsidium und den Stellen des Landes hat letztlich zum Erfolg geführt. Ein besonderer Dank gelte dem Bau & Service Oberursel (BSO), der bei der Abwicklung der anfallenden Arbeiten im Alltag eine zentrale Rolle eingenommen hatte.
Die bislang restriktive Sperrzone I entfällt vollständig. Die Herabstufung ist nur möglich, weil strenge Kriterien erfüllt wurden. Die Veterinäramtsleiterin, Dr. Britt Friebertshäuser, erklärt dazu: „Als Folge der konsequenten Maßnahmen ist nun ein Jahr lang kein Fall von Afrikanischer Schweinepest in den betroffenen Gebieten in Südhessen aufgetreten. Aber trotz der gezielten Reduktion der Wildschweinpopulation müssen wir wachsam bleiben. Die Biosicherheitsmaßnamen in den Hausschweinbeständen sollten von den Tierhaltern daher aufrechterhalten werden.“
(Text: PM Hochtaunuskreis)

