Wie können Menschen aus Drittstaaten beschäftigt werden?

Komplexes Ausländerrecht einfach erklärt: Dimitri Droukas (Mitte) von der Gastro Group GmbH im Beratungstermin mit Bojan Petkovic von der Ausländerbehörde und Sozialdezernentin Christel Sprößler. (Foto: Landkreis Darmstadt-Dieburg)

Landkreis Darmstadt-Dieburg berät im Loop5

„Wir beschäftigen alle möglichen Nationen“, sagte Dimitri Droukas von der Gastro Group GmbH. Und daraus ergeben sich viele Fragen. Deshalb war Droukas zu einem Beratungstermin ins Loop5 gekommen und ließ sich von der Ausländerbehörde des Landkreises Darmstadt-Dieburg informieren. Aufenthaltstitel waren Thema, aber auch das beschleunigte Fachkräfteverfahren. Und nicht zuletzt erhielt der Geschäftsführer Kontaktmöglichkeiten. Die Gastro Group GmbH betreibt und verwaltet deutschlandweit zahlreiche Betriebe der System- und auch der Individual-Gastronomie. Aktuell gehören 14 Betriebe mit mehr als 250 Mitarbeitern dazu. „Es war sehr informativ“, sagte Droukas nach der Beratung: „Kontakte zu haben, ist Gold wert.“ Nicht zuletzt sei spannend gewesen zu erfahren, welche Pflichten die Gastro Group als Arbeitgeber habe. „Das Thema ist ja sehr komplex“, sagte er, „es kommen ja auch immer wieder neue Sachen hinzu, da ist so eine Beratung schon sehr gut.“


Positives Feedback von den Unternehmen

Die Beratung war für Unternehmen, die Arbeitnehmer aus Drittstaaten, also von außerhalb der EU, beschäftigen oder welche einstellen wollen. Dieses Angebot hatte es bereits im vergangenen Jahr von der Ausländerbehörde gegeben, in diesem Jahr war auch die Kreisagentur für Beschäftigung (KfB) involviert: „Die KfB erhält in ihren Vermittlungs- und Beratungsterminen sehr häufig Anfragen zum Thema Ausländerrecht, Behördenprozesse und Beschäftigungserlaubnisse“, erklärte Bojan Petkovic als stellvertretender Leiter des Fachbereichs Ausländerwesen. Der Arbeitgeberservice der KfB sprach die Unternehmen an und bereitete die Termine vor. „Das Feedback ist positiv“, sagte Petkovic, „Ausländerrecht ist ja eine Nische – und der Einblick, den wir gerade für kleinere und mittlere Betriebe geben, ist sehr gut.“ Stephanie Friedel vom Arbeitgeberservice ergänzte: „Durch die Zusammenarbeit von Arbeitgeberservice und Ausländerbehörde können wir speziell auf die Unternehmen eingehen.“

Die Palette der 16 Firmen und Organisationen, die sich im Mai beraten ließen, war breit gestreut: von Pflegeeinrichtungen über Gastronomie, produzierendes Gewerbe, Handwerksunternehmen bis hin zu Arbeiterwohlfahrt und Industrie- und Handelskammer (IHK) Rhein Main Neckar. Auch die Fragestellungen waren unterschiedlich und reichten von allgemeinen Fragen zu Voraussetzungen für die Einstellung bis hin zur Blue Card, Anerkennung von Qualifizierungen, beschleunigtes Fachkräfteverfahren oder zum Familiennachzug. Während Bürgerinnen und Bürger aus EU-Mitgliedsstaaten grundsätzlich ohne zusätzliche Genehmigungen in Deutschland arbeiten dürfen, benötigen Menschen aus sogenannten Drittstaaten – also Staaten außerhalb der EU, des Europäischen Wirtschaftsraums und der Schweiz – in der Regel ein Visum und eine Arbeitserlaubnis. Für Menschen aus der Ukraine gelten derzeit Sonderregelungen aufgrund des Krieges.

Für die IHK war Henrik Richter am zweiten von drei Beratungstagen im Loop5 in den Räumen von LaDaDi vor Ort direkt neben der Zulassungsstelle. „Wir stehen ja im ständigen Kontakt mit der Ausländerbehörde des Landkreises“, sagt er, „und da ist es gut, sich immer mal wieder upzudaten. Wir sind dankbar, dass es ein solches Angebot gibt. Es ist wichtig zu wissen, wohin man sich wenden kann.“

Möglichst viele Menschen in Jobs bekommen

„Für uns geht es ja darum, möglichst viele Menschen schnell in Jobs zu bekommen“, sagte Sozialdezernentin Christel Sprößler, die ebenfalls vor Ort war: „Und es geht darum, möglichst Hemmnisse abzubauen, sei es bei den Jobsuchenden oder bei den Unternehmen.“ Die Synergie von Ausländerbehörde und Arbeitgeberservice habe aber auch noch einen anderen Vorteil: „Im Idealfall können wir den Unternehmen auch gleich die passenden Arbeitnehmer zusteuern, die sie suchen.“ Und dass die Kreisverwaltung auch Prozesse im komplexen Ausländerrecht beschleunigen könne, um eben das Ziel, Menschen in Arbeit zu vermitteln, zu erreichen, sei ebenfalls ein Benefit.

Um den Informationsbedarf zu decken, ist für den 19. November ein Vortrag für Unternehmen und Arbeitgeber geplant, als Teil der Jobmesse im Loop5. Wer Interesse daran hat, kann sich mit dem Arbeitgeberservice der Kreisagentur für Beschäftigung unter 06151/881-5044 oder arbeitsmarkt@ladadi.de in Verbindung setzen.

(Text: PM Landkreis Darmstadt-Dieburg)