Die Grundsteuer in Rödermark geht weiter rauf

Vor der Sitzung stellten sich die Stadtverordneten und der Magistrat zu einem Gruppenbild auf, um gemeinsam auf die Finanznot der Kommunen aufmerksam zu machen. (Foto: PS)

Die Stadtverordnetenversammlung in Rödermark hat mit den Stimmen von CDU und Andere Liste/Die Grünen erwartungsgemäß eine erneute Grundsteuererhöhung beschlossen. Der Hebesatz für die erst im vergangenen Jahr angehobene Grundsteuer B für Grundstücksbesitzer steigt rückwirkend zum 1. Januar von 990 auf 1.327 Punkte. Der Hebesatz der Grundsteuer A für Land- und Forstwirte wurde von 175 auf 900 Punkte angehoben. AfD, SPD, Freie Wähler und FDP stimmten gegen die Erhöhungen. Zur Überbrückung drohender Liquiditätsengpässe beschloss das Parlament außerdem einstimmig, über den bestehenden Kreditrahmen hinaus bis zu einer Obergrenze von fünf Millionen Euro sogenannte Liquiditätskredite aufnehmen zu dürfen.


Die Stadtverordneten führten im Mehrzweckraum der Halle Urberach eigentlich eine klassische Haushaltsdebatte mit längeren Reden der Fraktionsvorsitzenden, beschlossen wurde der Haushalt für das laufende Jahr aber nicht. Wie nach einer Sondersitzung des Haupt-, Finanz- und Wirtschaftsförderungsausschusses in der Woche zuvor absehbar war, nahmen die Stadtverordneten Haushaltsplan, Haushaltssicherungskonzept und Investitionsprogramm von der Tagesordnung. Bürgermeister Jörg Rotter (CDU) wiederholte noch einmal seine Aussage, dass die Kommunalaufsicht im vorliegenden Entwurf haushaltsrechtliche Probleme für eine Genehmigung sieht und weitere Einsparungen fordert. Im Falle der Zustimmung zum bisherigen Haushaltsplan hätte er dem Beschluss in seiner Funktion als Bürgermeister widersprechen müssen. Der Haushalt soll nun erst nach der Sommerpause beschlossen werden.

Eine erneute Grundsteuererhöhung ist nach Ansicht von Michael Gensert (CDU) unumgänglich. „Ohne diese Einnahmen kommen wir überhaupt nicht zurecht. Das ist die Wahrheit.“ Kommunalpolitik und Verwaltung würden ihrer Verantwortung aber gerecht werden. Das vorgelegte Haushaltssicherungskonzept, das sich auf den Zeitraum von 2026 bis 2030 erstreckt, bewege laut Gensert „immense Summen“ mit Ergebnisverbesserungen in Höhe von 60 Millionen Euro und sei eine stabile Grundlage für die anstehenden Beratungen. Weitere Ergebnisverbesserungen könnten beispielsweise durch Grundstücksverkäufe oder Privatisierungen erfolgen.

Rödermark müsse eine familienfreundliche Stadt bleiben, sagte Gerhard Schickel (AL). „Unsere Betreuungsangebote sind kein Luxus, sondern das Fundament für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.“ An diesen Standards dürfe man nicht rütteln. Mit der AL werde es auch keine betriebsbedingten Kündigungen bei der Stadt geben. Die Grundsteuererhöhung sei nötig, damit die Stadt zahlungsfähig bleibt. Sonst drohe die „Zwangsverwaltung durch das Regierungspräsidium“. Durch die Steuererhöhung gewinne man Zeit, die Verwaltung müsse den Haushalt nun „strukturiert konsolidieren“.

Gert Köhlbrandt (AfD) sprach sich „vehement“ gegen die Grundsteuererhöhung aus. Die Stadt müsse sich auf ihre Pflichtaufgaben beschränken. Freiwillige Leistungen, die sich nur durch ständige Erhöhungen der Grundsteuer finanzieren ließen, müssten auf den Prüfstand. „Badehaus und Stadtbücherei gehören auch dazu. Auch die freiwilligen Leistungen an die Vereine.“ Köhlbrandt sieht ein Versagen der Verwaltungsspitze und der bisherigen schwarz-grünen Koalition in Rödermark. Zudem regiere die CDU im Bund, Land und Kreis.

Seit über einem halben Jahr gebe es in der Haushaltsfrage umfangreiche Beratungen, merkte Anke Rüger (SPD) an. Mehrfach sei kurz vor einem Beschluss verkündet worden: „Keine Abstimmung, wir verschieben es mal wieder“, ärgerte sich Rüger. Im Mai 2025 hätten die Fraktionen von CDU und AL ihre eigenen hauptamtlichen Magistratsmitglieder im Regen stehen lassen. Nach Protesten war die Grundsteuer B nicht wie ursprünglich geplant von 800 auf 1.250, sondern „nur“ auf 990 Hebesastzpunkte erhöht worden. „Mit mehr Mut und Verantwortung stünden wir jetzt nicht so jämmerlich da“, vermutete Rüger, die auch eine Überprüfung der städtischen Leistungen auf Notwendigkeit und Effizienz forderte. Diesmal stimmte die SPD der Grundsteuererhöhung nicht zu, da das Gesamtpaket sozial unausgewogen sei.

„Wir lehnen die Art und Weise ab, wie den Bürgern die Rechnung für jahrelange politische Versäumnisse präsentiert wird“, meinte Björn Beicken (Freie Wähler Rödermark). Spätestens seit 2024 sei klar gewesen, dass sich die Stadt in einer finanziellen Schieflage befindet. Vor Wahlen sei man nicht ehrlich gewesen. Statt eines langfristigen Konzepts gebe es nur „hektische Korrekturen“. Die Grundsteuer dürfe nicht dauerhaft zu einem Reparaturinstrument kommunaler Haushalte werden. Nach „Wochen des Zahlenwirrwarrs“ werde nun verlangt, über eine Grundsteuererhöhung zu entscheiden, „von der wir nicht wissen, ob sie ausreicht oder in ein größeres Konzept eingebunden ist“.

Nach dem „haushaltspolitischen Offenbarungseid“, als den Hans Gensert (FDP) den im November eingebrachten Entwurf mit einem Defizit von 13,8 Millionen Euro bezeichnete, sei in der Arbeitsgruppe Haushalt ein halbes Jahr lang nichts passiert und der Haushalt nun ein weiteres Mal von der Kommunalaufsicht abgelehnt worden. Mit einer Grundsteuererhöhung gebe man das letzte politische Druckmittel gegenüber Land und Bund aus den Händen. Eine Grundsteuer von über 1000 Hebesatzpunkten verjage jeden Investor und ersticke neue Betriebsansiedlungen im Keim. Die FDP schlug daher vor, die Obergrenze für die Liquiditätskredite statt auf fünf gleich auf neun Millionen Euro festzusetzen, dafür aber auf die Grundsteuererhöhung zu verzichten. Für ihren Antrag fanden die Liberalen keine Mehrheit.

Die rückwirkend zum 1. Januar geltenden Erhöhungen der Hebesätze der Grundsteuern A und B wurden in namentlicher Abstimmung, die die AfD gefordert hatte, mit den Stimmen von CDU und AL beschlossen. Es gab 20 Ja- und 16 Nein-Stimmen. Eine Grundsteuer C, die baureife, aber unbebaute Grundstücke ins Visier nimmt, wurde noch nicht beschlossen. Die Forderung der Freien Wähler soll aber Anfang 2027 umgesetzt werden.

(Text: PS)