Wegen der anhaltenden Trockenheit ist die Entnahme von Wasser aus Bächen, Weihern und Teichen im Wiesbadener Stadtgebiet ab Donnerstag, 2. Juli, grundsätzlich verboten. Eine entsprechende Allgemeinverfügung wird am Mittwoch, 1. Juli, veröffentlicht. Die Maßnahme soll die Gewässer vor weiteren ökologischen Schäden schützen. Verstöße gegen das Verbot können mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro geahndet werden.
Die Wasserführung zahlreicher Wiesbadener Bäche liegt derzeit deutlich unter dem jahreszeitlich üblichen Niveau. Von der anhaltenden Trockenheit sind besonders der Wäschbach, Kesselbach und Wellritzbach betroffen. Deshalb greift die Stadt erneut zu einer Allgemeinverfügung, um weitere ökologische Schäden zu verhindern. Vergleichbare Maßnahmen waren bereits in den Trockenjahren 2018, 2019, 2020, 2022 und 2023 erforderlich. In den vergangenen beiden Sommern war dies aufgrund durchschnittlicher Niederschläge nicht notwendig.
Das Verbot gilt auch für sogenannte Anlieger, deren Grundstücke direkt an Gewässer grenzen. Ausnahmen gelten weiterhin im Rahmen des Gemeingebrauchs. So ist das Tränken von Vieh gestattet, das Schöpfen mit Handgefäßen jedoch nicht. Die Entnahme von Wasser aus Rhein und Main mit Pumpen bleibt grundsätzlich zulässig, muss jedoch vorab bei der Unteren Wasserbehörde angezeigt werden. Für bestehende Wasserentnahmerechte gelten die bisherigen Auflagen unverändert. Die Erlaubnisinhaber werden gebeten, sparsam mit Wasser umzugehen und die geltenden Entnahmebeschränkungen einzuhalten.
In begründeten Einzelfällen kann die Untere Wasserbehörde auf Antrag Ausnahmen genehmigen. Fragen zur Allgemeinverfügung beantwortet die Untere Wasserbehörde der Landeshauptstadt Wiesbaden nach Veröffentlichung der Allgemeinverfügung unter (0611) 313713 oder per E-Mail an wasserbehoerde@wiesbaden.de.
(Text: PM Landeshauptstadt Wiesbaden)

