Wer in Griesheim einen Hund hält, muss ihn beim Steuer- und Gebührenamt anmelden. Das gilt direkt ab dem Einzug des Hundes in den Haushalt. Nach der Anmeldung bekommt der Hund eine Hundesteuermarke. Diese muss draußen am Hund mitgeführt werden.
Die Stadt hat zunehmend festgestellt, dass einige Hunde nicht ordnungsgemäß angemeldet sind. Deshalb wird die Stadtpolizei in den kommenden Monaten Hundehalterinnen und Hundehalter verstärkt kontrollieren. Dabei wird geprüft, ob Hunde angemeldet sind und ob die vorhandenen Daten stimmen.
Wer seinen Hund nicht anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Dafür kann ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro fällig werden.
Die Stadt bittet alle Hundehalterinnen und Hundehalter, bislang nicht angemeldete Hunde unverzüglich beim Steuer- und Gebührenamt anzumelden. Wer das jetzt freiwillig und sofort nachholt, muss in der Regel kein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen der bisherigen Nichtanmeldung befürchten.
(Text: PM Stadt Griesheim)


