Wegen anhaltender Trockenheit und fehlender Niederschläge gilt ab sofort die höchste Waldbrandstufe. Auf allen öffentlichen Grillplätzen in Wiesbaden gibt es ein absolutes Grillverbot. Ordnungskräfte werden die Plätze verstärkt kontrollieren.
Für Veranstalter von Festen gilt ein Grillverbot für Kohlegrills. Gas- und Elektrogrills dürfen nur auf asphaltiertem oder gepflastertem Untergrund betrieben werden und wenn mindestens ein Abstand von 2,5 Meter zu brennbaren Gegenständen, wie etwa Gräsern, Büschen oder Bäumen besteht. Es dürfen keine sonstigen Hitzequellen, zum Beispiel Fritteusen oder Reiskocher, auf Grasflächen benutzt werden. In Pavillons oder Zelten ist das Grillen untersagt. Foodtrucks oder Anhänger mit festem Boden sind hiervon ausgenommen. Veranstalter müssen die Stellflächen ausreichend bewässern. Die Stellflächen anderer Fahrzeuge zum Auf- und Abbau sind ebenfalls ausreichend zu bewässern. Veranstalter müssen zusätzliche Löschmittel – zusätzliche Feuerlöscher, gefüllte Wassereimer – vorhalten. Gegebenenfalls sind Grasflächen vor Veranstaltungsbeginn ausreichend zu bewässern. Das Abbrennen von Pyrotechnik/Feuerwerk ist verboten.
Gaststätten und Kleingärten in Waldnähe – 100 Meter Luftlinie – dürfen keine Feuer beziehungsweise Pyrotechnik entzünden. Das Abbrennen von zum Bespiel Schnittgut ist verboten.
Die Forstbehörde und Waldeigentümer dürfen den Wald sperren. Der Wald sollte weder betreten noch befahren werden. Ausnahmen gelten nur zu Kontrolltätigkeiten durch die Forstbehörden, sowie Kräfte des Brandschutzes, Rettungsdienstes und Katastrophenschutzes.
Der Waldbrandgefahrenindex (WBI) als auch der Grasland-Feuer-Index (GFI) beschreiben das meteorologische Potenzial für die Gefährdung durch Waldbrand beziehungsweise die Feuergefährdung von Freiflächen, wie etwa Wiesen. Die Brandgefahr wird in fünf Gefahrenstufen angezeigt: von 1 = sehr geringe Gefahr bis 5 = sehr hohe Gefahr. Der WBI und der GFI dienen den für die Waldbrandvorsorge verantwortlichen Landesbehörden zur Einschätzung der Waldbrandgefahr und zur Herausgabe von Warnungen. Die Warnstufen 1 und 2 machen keine Maßnahmen erforderlich. In den weiteren Warnstufen werden jeweils unterschiedliche Maßnahmen ergriffen beziehungsweise angeordnet, in der Stufe 3 werden Waldgrillplätze geschlossen, in Stufe 4 gilt eine generelles Grillverbot auf öffentlichen Grillplätzen, in Stufe 5 gelten neben dem Grillverbot strenge Auflagen für Veranstalter.
Zum Schutz des Waldes ist das Rauchen im Wald ganzjährig verboten. Nähere Informationen zur aktuellen Situation können Interessierte im Internet unter www.wiesbaden.de/waldbrandgefahr finden.
(Text: PM Landeshauptstadt Wiesbaden)


