Bodenschutz im LaDaDi: Eine Aufgabe mit vielen Facetten

Boden ist eine wertvolle und begrenzte Ressource. Ihn zu schützen und seine natürlichen Funktionen langfristig zu erhalten, ist eine wichtige Aufgabe des Landkreises Darmstadt-Dieburg. (Foto: LaDaDi, KI-generiert)

Boden ist eine unserer wichtigsten Lebensgrundlagen – und bleibt im Alltag meist unsichtbar. Er speichert Wasser, filtert Schadstoffe, ermöglicht den Anbau von Nahrungsmitteln und bewahrt Spuren unserer Natur- und Kulturgeschichte. Gleichzeitig ist Boden eine begrenzte Ressource. Ihn zu schützen und seine Funktionen langfristig zu erhalten, gehört deshalb zu den wichtigen Aufgaben des Landkreises Darmstadt-Dieburg.


Grundlage dafür ist das Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG). Es soll Böden vor schädlichen Veränderungen schützen, Altlasten und dadurch verursachte Grundwasserverunreinigungen erfassen und sanieren sowie nachteiligen Einwirkungen vorbeugen. Eine Rolle spielen dabei im Kreisgebiet auch natürlich vorkommende, sogenannte geogene Hintergrundbelastungen.

Vorsorge, Abwehr und Sanierung

In Hessen ist der Bodenschutz auf drei Verwaltungsebenen organisiert: beim Land, bei den Regierungspräsidien sowie bei den Landkreisen und kreisfreien Städten. Im Landkreis Darmstadt-Dieburg ist der Fachbereich Landwirtschaft und Umwelt zuständig.

Viele Fälle berühren gleich mehrere Themenbereiche. Deshalb arbeiten Bodenschutz-, Naturschutz-, Landwirtschafts- und untere Wasserbehörde bei Bedarf eng zusammen.

Altlasten und Schadensfälle im Blick

Ein Schwerpunkt der Arbeit sind Flächen, auf denen Boden oder Grundwasser belastet sein könnten. Solche Fälle müssen erfasst, bewertet und gegebenenfalls überwacht oder saniert werden. Dabei wird jeder Fall einzeln betrachtet: Welche Schadstoffe sind vorhanden? Wie können sie sich ausbreiten? Sind nur der Boden oder auch das Grundwasser betroffen? Und welche Maßnahmen sind erforderlich? Erst anhand dieser Bewertung lässt sich entscheiden, welche rechtlichen Vorgaben greifen und ob eine Sanierung notwendig ist.

Für Altstandorte und Altablagerungen ist die obere Bodenschutzbehörde beim Regierungspräsidium Darmstadt zuständig.

Rund 1.200 frühere Gewerbe- und Industriestandorte überprüft

Wie umfangreich die Erfassung möglicher Belastungen sein kann, zeigt ein Projekt aus dem Landkreis: In den vergangenen Jahren wurden rund 1.200 sogenannte Altstandorte im Kreisgebiet systematisch untersucht. Dabei handelt es sich um Flächen, bei denen aufgrund einer früheren gewerblichen oder industriellen Nutzung Bodenbelastungen nicht ausgeschlossen werden konnten.

Neben der Auswertung vorhandener Informationen und Ortsbesichtigungen wurden auch Menschen befragt, die die frühere Nutzung der Grundstücke noch kennen – beispielsweise ortsansässige Landwirte, Ortsvorsteher oder Mitarbeitende der Bauverwaltungen.

Besonders viele Vor-Ort-Prüfungen fanden in den einwohnerstärkeren Kommunen wie Weiterstadt, Pfungstadt und Griesheim statt. Die gewonnenen Informationen geben Städten und Gemeinden mehr Planungs- und Rechtssicherheit. Gleichzeitig können sie dazu beitragen, bereits genutzte oder brachliegende Flächen wiederzuverwenden, bevor bislang unbebaute Flächen in Anspruch genommen werden.

Bodenmaterial auf landwirtschaftlichen Flächen

Ein weiteres wichtiges Thema ist das Aufbringen von Erdaushub oder anderem Bodenmaterial auf landwirtschaftlich genutzten Flächen. Das kann beispielsweise dazu dienen, einen Acker zu verbessern oder eine Senke aufzufüllen.

Wer mehr als 600 Kubikmeter Bodenmaterial auf oder in den Boden einbringen möchte, muss das Vorhaben vorab beim Landkreis anzeigen. Aber auch bei kleineren Mengen gilt: Das Material darf nur aufgebracht werden, wenn die Maßnahme dem Boden tatsächlich zugutekommt – beispielsweise indem sich seine Wasserspeicherfähigkeit oder die Bedingungen für das Pflanzenwachstum verbessern.

Deshalb wird bei solchen Vorhaben neben dem Bodenschutz auch die untere Landwirtschaftsbehörde frühzeitig beteiligt. Sie prüft, ob die Maßnahme aus landwirtschaftlicher Sicht sinnvoll ist und dem jeweiligen Betrieb tatsächlich dient.

Die Erfahrungen aus Darmstadt-Dieburg fließen dabei auch über den Landkreis hinaus ein: Die Landwirtschaftsbehörde des Kreises hat an einer Praxisanleitung mitgearbeitet, nach der solche Vorhaben in den hessischen Landkreisen geprüft werden.

(Text: PM Landkreis Darmstadt-Dieburg)