
Kommunen bündeln Kräfte für bezahlbares Wohnen
Auf Einladung der Stadt Frankfurt sind zahlreiche Vertreterinnen und Vertreter deutscher Kommunen zum ersten Erfahrungsaustausch des interkommunalen Netzwerks gegen Mietpreisüberhöhung in Frankfurt zusammengekommen. Ziel des Treffens war es, die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung spekulativ überhöhter Mietpreise zu professionalisieren und gemeinsame Standards für die Behördenarbeit zu erarbeiten. Das von der Stadt Frankfurt ins Leben gerufene Netzwerk hat sich als zentrale Plattform für den fachlichen Austausch und die rechtssichere Anwendung des Paragraphen 5 Wirtschaftsstrafgesetzes etabliert. Dieses Gesetz dient dem Verbraucherschutz und soll verhindern, dass Vermieterinnen und Vermieter die Knappheit an Wohnungen ausnutzen und überhöhte Mieten verlangen.
Marcus Gwechenberger, Dezernent für Planen, Wohnen und Personal, betonte zur Eröffnung die hohe Relevanz einer verlässlichen Wohnraumversorgung: „Die Schaffung und der Erhalt von bezahlbarem Wohnraum steht in vielen deutschen Kommunen auf der politischen Tagesordnung. Es wird immer deutlicher, dass der Zugang zu bezahlbarem Wohnraum eine zentrale gesellschaftliche und wirtschaftliche Frage ist. Wohnungsneubau und Instrumente wie der Bau-Turbo sind wichtige Hebel zur Schaffung von neuem Wohnraum. Gleichzeitig müssen wir den Bestand im Fokus behalten, denn der Großteil der Menschen lebt nicht in den Neubauquartieren oder neuen Wohnungen. Faire Mieten im Bestand wirken sich daher unmittelbar auf die Verfügbarkeit von Wohnraum aus.“
Um Mieterinnen und Mietern Schutz vor spekulativ überhöhten Mietforderungen zu bieten, sind wirksame ordnungsrechtliche Instrumente unverzichtbar. Daher richtete Gwechenberger die Forderung an die Bundesregierung, den Paragraphen 5 des Wirtschaftsstrafgesetzes grundlegend zu reformieren und die präventive Funktion des Gesetzes gegen überhöhte Mieten wieder herzustellen. Kommunen müsse ein rechtssicheres Handeln ermöglicht werden.
Katharina Wagner, Leiterin des Amts für Wohnungswesen, hob in ihrer Rede die fachliche Weiterentwicklung des Netzwerks hervor. Aus anfänglichen digitalen Runden und dem Austausch von Musterbescheiden sei eine feste Arbeitsstruktur erwachsen. Die in der Praxis gesammelten Erfahrungen stießen bereits überregional auf Interesse – unter anderem durch die Expertise der Amtsleiterin in der Mietrechtskommission beim Bundesjustizministerium sowie als Impulsgeberin auf dem Deutschen Juristentag in Erfurt. „Die Verfolgung von Mietpreisüberhöhung ist rechtlich und handwerklich überaus anspruchsvoll. Keine Kommune muss diesen Weg alleine gehen. Wir verstetigen dieses Netzwerk nun, um durch gemeinsame Leitlinien und standardisierte Verfahren Rechtssicherheit zu schaffen und einheitlich zu agieren“, sagte Wagner.
Für die teilnehmenden Kommunen bot die Tagung einen direkten Mehrwert: Durch den intensiven Wissenstransfer und den Austausch bewährter Praxisbeispiele kehren die Vertreterinnen und Vertreter mit konkreten Werkzeugen in ihre Städte zurück. Die gemeinsame Entwicklung einheitlicher Prüfstandards und rechtssicherer Leitfäden ermöglicht es den lokalen Behörden, Mietpreisüberhöhungen künftig schneller, effizienter und rechtlich fundierter zu ahnden.
Das Netzwerk wird den Praxisdialog kontinuierlich fortsetzen, auch um gemeinsam gegenüber dem Bundesgesetzgeber wirksame Reformvorschläge für das Wirtschaftsstrafgesetz einzufordern.
(Text: PM Stadt Frankfurt)
